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Samstag, 1. Oktober 2011

Schweizerspiegel: Ein Held der Freiheit

"NZZ"-Chef predigt in Zürich

Die Kirche Neumünster könnte mit ihrem pompösen Klassizismus auch den Calvinisten Neuenglands dienen. Das Zürcher Englischviertel kündet in Sandsteinvillen von den Grosstaten der Gründerjahre. Und genau hier entwickelte Markus Spillmann, Chefredaktor derNeuen Zürcher Zeitung, im Abendglanz des eidgenössischen Bettags seine Gedanken.
Der brillante Leitartikler und weit gereiste Sicherheitsexperte sprach zum Thema Freiheit. Er begann mit dem gefühlten Unterschied zwischen den Überwachungskameras Grossbritanniens in der Liverpool-Station in London und jenen in dem Tiananmen-Platz in Peking. Hier der demokratische Rechtsstaat, der die Sicherheit seiner Bürger gewährleistet. Dort der diktatorische Machtstaat, der dem Genossen mit Misstrauen begegnet. Mit diesem Beispiel will er seine Definition von Freiheit erklären. Dass Markus Spillmann dies tut, ist der Hartnäckigkeit einer tauben Dienerin am göttlichen Wort zu verdanken, der Pfarrerin Katrin Müller.

"Freiheit" habe etymologisch einen intimen, innigen Kern und sei nicht nur Rechtsbegriff. Sie habe jedoch ihre Grenzen, zei zugleich Verpflichtung, Würde, Mahnung und Verantwortung. Spillmann wählte eine Kampagne der Stadtverwaltung Zürichs zur Auslegung: "Erlaubt ist, was nicht stört". Möglichst wenig soll verboten sein - vor allem in der Finanzwelt wird er später während des Apéros präzisieren. Der NZZ-Chef appelliert an die Vernunft des Menschen: der Rahmen müsse so gestaltet sein, dass dieser nicht breche.

Ein Bettagslied umrahmte die Predigt in der Kirche Neumünster, die im Quartier steht, wo der Chefredaktor wohnt und heimisch ist. Und es klang so schön:
Beschirm uns, Gott, bleib unser Hort
erhalt uns durch dein gnädig Wort
und sichre Freiheit, Fried und Recht
uns und dem spätesten Geschlecht.
Herrlich, wie das alles zusammenpasste!

Beim Abendmahl blieb der getaufte, aber nur bedingt gläubige Protestant Spillmann sitzen. Man wunderte sich kurz - um dann zu schlussfolgern: So frei fühlt sich offenbar einer der wichtigsten Journalisten des Landes unter Christen! So frei, dass er es wagt, der Tradition von deren Freiheits-Sakrament zu brechen - allein aus Respekt vor ihrem Glauben. Wahrlich, der Mann ist ein Held der Freiheit!
LinkGIORGIO GIRARDET

(Erschienen in der "Zeit" (Schweiz) vom 22. September 2011)

Donnerstag, 15. September 2011

Bettagsaufruf der Parlamentarier 2011

      • Im Bewusstsein,

        dass die Menschen in unserem Land Gottes Schutz anbefohlen sind,

        dass alle Menschen in der Schweiz auch in Zukunft des Segens Gottes bedürfen, rufen wir als National- und Ständeräte alle Menschen in unserem Land auf.

        Zu danken

        für die Freiheit, in der wir leben,

        für den Frieden in der Schweiz und in Europa,

        für den vielfältigen Einsatz unseres Landes für Frieden und Freiheit.

        Busse zu tun

        über unseren Beitrag zu Ungerechtigkeit und über unser Fehlverhalten.

        Zu beten

        dass Gott den Menschen in unserem Land beisteht und sie segnet,

        für Weisheit für all jene, die Verantwortung tragen in Staat, Wirtschaft, Kirchen und der Zivilgesellschaft,

        dass sich die Menschen in unserem Land den Benachteiligten und Schwachen in der Schweiz und in der Welt annehmen
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Donnerstag, 8. September 2011

Bettagsmandate der schweizerischen Eidgenossenschaft im Jahr 2011 (draft, vollständig am 17.9.2011)

Was ist ein Bettagsmandat?

1.
Bettagsgebet der Arbeitsgemeinschaft der christlichen Kirchen der Schweiz (AGCK)

Ab 1886 erliessen die Bischöfe einen Hirtenbrief und eine Festordnung für die katholische Schweiz, ab dem 2. vatikan. Konzil (1962 - 65) wurde der Eidg. Bettag zum ökumenischen Feiertag. (Quellen: hls)
Bis in die 60er Jahre waren die Diözesanbischöfe abwechslungsweise die Autoren, in den 70er und 80er Jahren wurde er vermehrt von einer Fachperson verfasst. Die Bischöfe gaben nur noch ihr nihil obstat dazu. (Luzzato, Franco. Öffentlichkeitsdefizit der Katholischen Kirche: Organisationskommunikation und Kommunikationsstruktur der katholischen Kirche Schweiz - Bedingungen für ein Ende der Stagnationskrise. Diss. Freiburg, 2002, S. 136, FN 401)

2011 verlegte die Bischofskonferenz ihren Hirtenbrief erstmals vom Bettag (18. September) in die Saure-gurkenzeit vor den Nationalfeiertag (1. August) vor. Als Autor und "social-media-Botschafter" für den Hirtenbrief wurde der als "twitterkanal" (über 3300 "followers") schon bestens eingeführte Abt Martin Werlen von Einsiedeln ("twallfahrt nach iSiedeln") auf einem youtube-Video auf den Bundesplatz nach Bern geschickt (views 8.9.2011: deutsch 3725, französisch 734, italienisch 181). Der Erfolg blieb nicht aus: "Sonntagszeitung" und "Basler Zeitung" (kein Anspruch auf Vollständigkeit) räumtem dem Abt grossen Raum in der nachrichtenschwachen Zeit ein.

3. Bettagsmandate der Regierungen der eidgenössischen Stände oder deren Landeskirchen.
3.1 Zürich (1351, 1525 reformiert)
Regierung erlässt seit 1873 keine Bettagsmandate mehr

3.2 Bern (1353, 1528 reformiert)

3.3 Luzern (1332, katholisch)
Regierung erlässt seit 2009 zusammen mit der katholischen, christkatholischen und reformierten Landeskirchen und der "Islamischen Gemeinde Luzern" einen Bettagsaufruf (auch du betest.erzähl!).

Die kursiven Teile des Posts sind noch nicht nachgeführt. (8.9.2011)

3.4 Uri (1291, katholisch) kein Mandat der Regierung, Hirtenbrief

3.5 Schwyz (1291, katholisch)
Kein Mandat der Regierung, Hirtenbrief

3.6 Unterwalden (1291)
3.6.1 Nidwalden (katholisch)

3.7 Zug (1353, katholisch)
Evangelisch-Reformierte Kirche Zug kein Bettagstext im Netz

3.8 Glarus (1352, konfessionell gemischt)
Bettagsmandat"(Ge)denken für die Zukunft" der Landesregierung erscheint am Donnerstag auf der Front des Amtsblatt.

3.9 Fribourg (1481, katholisch)

3.10 Solothurn (1481, katholisch, bis auf Bucheggberg)
Evangelisch-Reformierte zu Bern (kirche Jura-Bern-Solothurn)
Katholiken Hirtenbrief. Bettagskollekte (eingeführt 1776, wurde 2010 abgeschafft) Betrachtungen eines Gemeindepräsidenten dazu.

3.11 Schaffhausen (1501, reformiert)

3.12 Basel (1501, reformiert)
Bettagsmandat der Stadt-Basler Regierung (Die Welt gerät aus den Fugen ...) verlesen von Regierungspräsident Guy Morin in der ökumenischen Bettagsvesper am Bettagssamstag von der Kanzel des Basler Münsters.
3.12.2 Basel-Land
Bettagsmandat der Basel-Landschaftlichen Regierung (Medienportal ab Freitag)

3.13 Appenzell (1513)
3.13.1 Appenzell Innerrhoden (katholisch)
3.13.2 Appenzell Aussderrhoden (reformiert)
Weder Regierung, noch Kirche scheinen Bettagsbotschaft zu erlassen.

3.14 St.Gallen (1803, konfessionell gemischt)

3.15 Aargau (1803, konfessionell gemischt)
Regierung und Kantonalkirchen der drei christlichen Konfessionen (Reformierte, Katholiken, Christkatholiken: neues gemeinsames Internetportal) geben im Wechsel ein Bettagsmandat heraus. Das Bettagsmandat von 2010 verantworten die Kirchen.

3.16 Graubünden (1803, konfessionell gemischt)
Bettagsmandat der Regierung
Link
3.17 Tessin (1803, katholisch)

3.18 Thurgau (1803)
Evangelisch-Reformierte Kirche des Kantons Thurgau, Bettagsansprache des Kirchenrates (zu verlesen am 11. oder 18. September im Gottesdienst)

3.19 Waadt (1803)


3.20 Wallis (1815)


3.21 Neuenburg (1815)


3.22 Genf (1815)


3.23 Jura (1979)


4. Bettagsmandate anderer christlicher Bekenntnisse4.1. Bettagsaufruf der Schweizerischen Evangelischen Allianz (SEA)

5. Bettagsbotschaften anderer Religionen


6. Bettagsbotschaften der Areligiösen