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Donnerstag, 12. Januar 2012

Religion als privates Accessoire



Der Basler Grosse Rat entscheidet über die Anerkennung der Neuapostolischen Kirche

Von Giorgio Girardet

Nach der 2010 anerkannten «Christengemeinschaft» soll die NeuapostolischeKirche die zweite evangelisch-charismatische Glaubensgemeinschaft sein, die im Kanton Basel-Stadt das Gütesiegel der staatlichen Anerkennung erhält. Aber: wird die «Kleine Anerkennung» im Geiste der Verfassungsdebatte gehandhabt?

Nicht nur für das British Commonwealth, auch für souveräne Republiken und liberale Rechtsstaaten ist das geordnete Verhältnis von Thron und Altar, von Kirche und Staat, entscheidend. Im Verhältnis von Staat und christlicher Religion gibt es seit dem Niceanum (325) sowohl anthropologische Konstanten als auch dramatische sozio-kulturelle Verwerfungen.
In den 1540er Jahren versuchte der Basler Rat, den Druck einer lateinischen Koranübersetzung im
Basler Stadtstaat zu verbieten. Der Koran sollte nur in einer handschriftlichen Version im Rathaus konsultierbar sein.

Um des Friedens willen
Ganz anders Basel in der Minarett-Abstimmung 2009: Der Koran kann als Reclam-Ausgabe für 20 Franken gekauft werden, die Regierung verbot aber das SVP-Plakat gegen Minarette auf der Allmend zu plakatieren (um den Religionsfrieden nicht zu gefährden). Regierungspräsident Guy Morin äusserte gar seine Vorfreude auf den Ruf des Muezzins. Basel-Stadt war der einzige deutschsprachige Stand der Eidgenossenschaft, der die Minarett-Intiative ablehnte. Welch dramatischer Wandel!

Es zeigt sich, dass die Religion zunehmend als privates, intimes Accessoire und nicht mehr als substantieller Aspekt der Konstitution eines Staatsbürgers begriffen wird. Selbst die Personalmarke («Grabstein») der Armee XXI kennt nur noch Namen und PIN-Nummer. Es öffnete sich ein Graben zwischen den vier als öffentlich-rechtliche «Religionsgemeinschaften» anerkannten «Kirchen» der Juden und Christen, deren kleinste weniger als ein Prozent der Einwohnerschaft erfasst, und den
neun Prozent in der Einwohnerkontrolle registrierten, nur marginal organisierten Muslimen. Die Umfrage der vorberatenden Kommission unter den Moslems förderte zutage, dass Finanzkraft, Bildungsressourcen, konfessionelle und ethnische Zusammensetzung dieser Bevölkerungsgruppe auf Jahrzehnte hinaus es unwahrscheinlich erscheinen lässt, dass sich diese auch nur annährend auf die Organisationsstufe der vier Religionsgemeinschaften aufschwingen können. Darum wurde das Institut der «Kleinen Anerkennung» geschaffen.

Die vier Kriterien
Da vor allem islamische Konfessionen im Blickfeld standen, wurde auf theologische Erwägungen verzichtet und vier pragmatisch-niederschwellige Kriterien festgesetzt: 1. geordnetes Finanzgebaren, 2. garantiertes Austrittsrecht, 3. Anerkennung von Demokratie und Rechtsordnung, 4.
«gesellschaftliche Bedeutung». Man unterliess es, eine quantitative Untergrenze für die «Kleine Anerkennung» festzulegen.  Nach gesundem Menschverstand ergibt sich als Untergrenze die Grösse der kleinsten Kirche mit «status publicus» der 1910 anerkannten Christkatholiken: 669 (2011).
Wie aber kam es, dass die seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts massiv in Basel präsenten Römisch-Katholiken erst nach über 100 Jahren als rein privatrechtlicher Verein den «status publicus» erlangten? Die Papstkirche war erst nach dem zweiten Vaticanum bereit, sich formal auf die
Bedingungen des säkularen Rechtsstaates und das Schweizerischen Staatskirchenrechts einzulassen.

Antiklerikaler Sündenfall
Aber mit der Anerkennung der 1873 abgesplitterten Christkatholischen Kirche und der Einführung der «hinkenden Trennung von Kirche und Staat» 1910 schuf der Basler Souverän in antiklerikalem Übermut jenen systemischen Sündenfall, der das Institut der «Landeskriche» (mit Besteuerung der juristischen Personen) und damit die theologische Hoheit über den Stadtkanton, die von 1529 bis 1910 bestanden hatte, preisgab.
Ihr Verschwinden wurde erst 1972 offensichtlich, als drei christliche Konfessionen sich den «status publicus» zusammen mit der israelitischen Gemeinde teilten. In der ersten Verfassung von 1833 war sie noch so gefasst:
«Die Landeskirche ist die evangelisch-reformirte; die Ausübung jedes andern christlichen Glaubensbekenntnisses ist unter Beobachtung der gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet.» 
Die Basler Verfassungsväter von 2006 wollten den Muslimen unter allen Umständen jene Sonderbehandlung ersparen, welche katholische Eidgenossen in Basel zwischen 1803 und 1972, im Bund bis zur Abschaffung des Bistumsartikels erdulden mussten.

Weitere Kandidaten
Als erste bezog die anthroposophische «Christengemeinschaft» das Konstrukte der «Kleinen Anerkennung». Keine entfernte zu integrierende muslimischen Vettern von Abrahams Lenden, sondern die christlichen Jünger Rudolf Steiners. Weil sie bestens integriert sind, wurden sie 2009 diskussionslos durchgewinkt. Als zweite standen nun die «Neuapostolen» auf dem Teppich und hoffen auf Marketing für ihre Kirche, eine «Aussensicht» einholen, ein «Gütesiegel» zu bekommen, den Pestgeruch der «Sekte» loszuwerden.
Und die Muslime? Die Aleviten haben ihr Gesuch eingereicht. Ihr Präsident, Mehmet Kabakci, spricht gebrochen Deutsch, kein  Baseldytsch. Für seine 300 Familien, die in Fronarbeit das Zentrum an der Brombacherstrasse  aufgebaut haben, wäre die staatliche Anerkennung ein echter Integrationsschritt, sie könnten vom Feindbild «Muslim» erlöst werden, sich als «Aleviten» eintragen lassen. 120 Franken kostet der jährliche Mitgliederbeitrag pro Kopf. Das können alevitische Familien aufbringen, auch mit mehreren Kindern. Um bei der einstigen «Landeskirche» mitzumachen, muss ein Bebbi einen
Mitgliederbeitrag zwischen 250 und 800 Franken hinblättern. Darum sind in Basel die «Konfessionslosen», welche die Ansicht vertreten, man könne auch "ausserhalb der Kirche Christ sein", in Basel auf 43,9 Prozent angewachsen.

Der Grosse Rat muss sich beim zweiten Anlauf der «Neuapostolischen Kirche» bewusst sein, dass er mit jeder «kleinen Anerkennung» für eine niederschwellige (kostengünstigere) Religionsgemeinschaft, das finanzielle Fundament, aber auch die theologische Autorität seiner historischen Konfessionen und seiner theologischen Fakultät untergräbt. Das Institut der «kleinen Anerkennung» ist bisher nur von charismatischen Christen-Sekten genutzt  worden, die so einer theologischen Auseinandersetzung mit der akademischen Theologie auswichen. Dies mit dem Segen von Räten und Regierung. Ist das eine Religionspolitik, die der Stadtrepublik Burckhardts würdig ist?
erschien in der "Basler Zeitung" vom 11. Januar 2012 (hier zu abonnieren)


Ergebnis der Sitzung vom 11. Januar 2012 Protokoll

Bericht darüber auf "baz-online": "Die privatrechtliche Anerkennung der NAK wurde am Ende mit 51 gegen 20 Stimmen bei 16 Enthaltungen beschlossen." und unter allgemeiner Heiterkeit, weil selbst der Präsident des Grossrates sich der Stimme enthielt. 

Sitzverteilung im Basler Grossrat (100 Sitze)


SP                 32            eher dafür (mit Skepsis)
Grüne            13            eher dafür
GLP               5            dafür aus formaljuristischen Erwägungen
EVP               4            dagegen
CVP               8             ?
FDP              11            ?
LDP               9             ?
DSP               3             ?
AB                 1             ?
SVP              14            dagegen ("kleine Anerkennung" ist Fehlkonstruktion)



Samstag, 1. Oktober 2011

Schweizerspiegel: Ein Held der Freiheit

"NZZ"-Chef predigt in Zürich

Die Kirche Neumünster könnte mit ihrem pompösen Klassizismus auch den Calvinisten Neuenglands dienen. Das Zürcher Englischviertel kündet in Sandsteinvillen von den Grosstaten der Gründerjahre. Und genau hier entwickelte Markus Spillmann, Chefredaktor derNeuen Zürcher Zeitung, im Abendglanz des eidgenössischen Bettags seine Gedanken.
Der brillante Leitartikler und weit gereiste Sicherheitsexperte sprach zum Thema Freiheit. Er begann mit dem gefühlten Unterschied zwischen den Überwachungskameras Grossbritanniens in der Liverpool-Station in London und jenen in dem Tiananmen-Platz in Peking. Hier der demokratische Rechtsstaat, der die Sicherheit seiner Bürger gewährleistet. Dort der diktatorische Machtstaat, der dem Genossen mit Misstrauen begegnet. Mit diesem Beispiel will er seine Definition von Freiheit erklären. Dass Markus Spillmann dies tut, ist der Hartnäckigkeit einer tauben Dienerin am göttlichen Wort zu verdanken, der Pfarrerin Katrin Müller.

"Freiheit" habe etymologisch einen intimen, innigen Kern und sei nicht nur Rechtsbegriff. Sie habe jedoch ihre Grenzen, zei zugleich Verpflichtung, Würde, Mahnung und Verantwortung. Spillmann wählte eine Kampagne der Stadtverwaltung Zürichs zur Auslegung: "Erlaubt ist, was nicht stört". Möglichst wenig soll verboten sein - vor allem in der Finanzwelt wird er später während des Apéros präzisieren. Der NZZ-Chef appelliert an die Vernunft des Menschen: der Rahmen müsse so gestaltet sein, dass dieser nicht breche.

Ein Bettagslied umrahmte die Predigt in der Kirche Neumünster, die im Quartier steht, wo der Chefredaktor wohnt und heimisch ist. Und es klang so schön:
Beschirm uns, Gott, bleib unser Hort
erhalt uns durch dein gnädig Wort
und sichre Freiheit, Fried und Recht
uns und dem spätesten Geschlecht.
Herrlich, wie das alles zusammenpasste!

Beim Abendmahl blieb der getaufte, aber nur bedingt gläubige Protestant Spillmann sitzen. Man wunderte sich kurz - um dann zu schlussfolgern: So frei fühlt sich offenbar einer der wichtigsten Journalisten des Landes unter Christen! So frei, dass er es wagt, der Tradition von deren Freiheits-Sakrament zu brechen - allein aus Respekt vor ihrem Glauben. Wahrlich, der Mann ist ein Held der Freiheit!
LinkGIORGIO GIRARDET

(Erschienen in der "Zeit" (Schweiz) vom 22. September 2011)

Dienstag, 16. August 2011

Mitbestimmung - eine universitäre Tradition

Giorgio Girardet

Mit einer Mischung aus gemahlenen Ziegelsteinen und Stierblut pflegen noch heute einige erfolgreiche Doktoranden der 1134 gegründeten Universität von Salamanca ihre frischerlangte akademische Würde der Stadt kundzutun. In Pisa sind noch heute Spuren ähnlicher Wandmalereien auf der Fassade der Kirche von San Michele in Borgo festzustellen. Nicht die frischen doctores, sondern die neuernannten rectores des pisanischen Studiums gaben auf der gotischen Kirchenfassade ihrer Freude mit roter Farbe Ausdruck. Das Erstaunliche daran: Das Alter der Pisaner Rektoren lag meist unter dem der Salmantiner Doktoren. Was heute undenkbar wäre, war im Mittelalter der normale Gang der Dinge. Die Studenten selber standen der Universität als rectores vor. Damit konnten die Professoren ganz der Lehre und Forschung leben, ohne durch den lästigen administrativen Alltagskram abgelenkt zu werden.

Um dies zu verstehen, müssen wir uns vor Augen halten, was eine Universität im Mittelalter war. Es war ein Ausbildungsverein für Juristen und Theologen, manchmal auch Mediziner, die sich zuvor in den artes liberales, dem Kanon der mittelalterlichen Wissenschaften, zu üben hatten. Die universitas meinte durchaus nicht die Gesamtheit des Wissens, sondern die Gesamtheit der Lehrenden und Lernenden; ein Rechtskollegium (Körperschaft), wie es auch eine Zunft darstellte. So gehörte die Kirche San Michele dei Calzolai in Lucca der universitas der Schumacher, was keine Abendschule für Handwerker war, sondern schlicht deren Zunft. Die Körperschaft "Universität" wurde in Südeuropa institutionell ganz entscheidend von denen getragen und mitgestaltet, die heute sich mehr und mehr in die Rolle von blossen Wissenskonsumenten abgedrängt sehen.

"Das ist finsteres Mittelalter", werden nun einige einwenden. Spätestens mit der Renaissance wird man festgestellt haben, dass man solche grosse Verantwortungen nicht unpromovierten Schnöseln überlassen kann. Das musste schon der neue uomo univers(it)ale her. Doch weit gefehlt: Ein Eidgenosse aus Mollis (GL) namens Heinrich Loriti oder Glareanus, wie er sich als Humanist nannte, gründete nach langer studentischer Wanderzeit durch Europa in Basel eine Schule für Sprösslinge aus den Patrizierfamilien, die bald zu einer Konkurrenzanstalt für die Basler Universität wurde. Die Schule Glareans war wie die Römische Republik organisiert: Es gab Konsuln, Ädile, Quästoren etc. und ... diese Ämter wurden nicht etwa der Ruhmsucht des Lehrkörpers überlassen, sondern sämtlich von Studenten ausgefüllt.

Erstveröffentlichung im "Zürcher StudentIn" 20.01.1991



Samstag, 13. August 2011

Fundamenteum Republicae Tigurinae


Diese Münze, die das Porträt des ersten Bürgermeisters Zürichs, Ritter Rudolf Brun (Umschrift: RUDOLPHUS BRUN MILES PRIMUS MAGISTER CIVIUM) auf der einen, auf der anderen aber die Wappen der 13 historischen Zünften Zürichs mit der Aufschrift (FUNDAMENTUM REIPUBLICAE TIGURINAE MCCCXXXVI, 1736) zeigt, ist wohl eine Gedenkmünze zum 400-Jahr-Jubiläum der "Brunschen Zunftrevolution", die hier als "Fundamentum" der "Res Publica Tigurinae" verstanden wird. Die Münze liegt ist ein Produkt des vorrevolutionären Ancien Régime. Dennoch soll von dieser Münze aus die Entstehung der "Republica Tigurina" auf das Jahr 1401 umdatiert werden. Mit den Fragen der "Willensnation" hängt dies insofern zusammen, als zu zeigen sein wird, das Heinrich Bullinger, an dieser Deutung der Vorgänge massgeblich beteiligt war und dass beim nächsten Jahrhundert-Jubiläum 1836, Zürich zu seiner liberalen Verfassung gefunden hat und das Zunftfest des Sechseläutens unter der Ägide des Metzgermeisters Cramer seine moderne Form anzunehmen beginnt. Diesen VorLinkgang habe ich in vier verschiedenen NZZ-Artikeln beleuchtet, die für Afficionados der Geschichte aus dem Archiv erstanden werden können:

Die Rückkehr der Widderzunft an den Rennweg. (NZZ 1995, Nr. , 30. Januar 1995)

Der Judenmord von 1349: Der heilige Matthias und die Zürcher Mordnacht. (NZZ, 2001, Nr. 52, 3./.4. März 2001)

Mit Neubürgern gegen politische Spannungen: Masseneinbürgerungen im alten Zürich. (NZZ 2007, Nr. 47, 26. Februar 2007)

Der neue Pfarrer von St. Peter im «Examen»:
Heute Montagabend führt die Zunft zum Widder ihre traditionelle St.-Peters-Fahrt durch. (NZZ 2008, 28. Januar 2008)
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Diese vier Artikel stützen - gegen den vorherrschenden Mainstream der Geschichtsforschung - die These vom grossen Zürcher Verfassungsumbruch von 1401, die Paul Guyer in seiner Dissertation 1943 erstmals formulierte, und welch e