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Donnerstag, 12. Januar 2012

Religion als privates Accessoire



Der Basler Grosse Rat entscheidet über die Anerkennung der Neuapostolischen Kirche

Von Giorgio Girardet

Nach der 2010 anerkannten «Christengemeinschaft» soll die NeuapostolischeKirche die zweite evangelisch-charismatische Glaubensgemeinschaft sein, die im Kanton Basel-Stadt das Gütesiegel der staatlichen Anerkennung erhält. Aber: wird die «Kleine Anerkennung» im Geiste der Verfassungsdebatte gehandhabt?

Nicht nur für das British Commonwealth, auch für souveräne Republiken und liberale Rechtsstaaten ist das geordnete Verhältnis von Thron und Altar, von Kirche und Staat, entscheidend. Im Verhältnis von Staat und christlicher Religion gibt es seit dem Niceanum (325) sowohl anthropologische Konstanten als auch dramatische sozio-kulturelle Verwerfungen.
In den 1540er Jahren versuchte der Basler Rat, den Druck einer lateinischen Koranübersetzung im
Basler Stadtstaat zu verbieten. Der Koran sollte nur in einer handschriftlichen Version im Rathaus konsultierbar sein.

Um des Friedens willen
Ganz anders Basel in der Minarett-Abstimmung 2009: Der Koran kann als Reclam-Ausgabe für 20 Franken gekauft werden, die Regierung verbot aber das SVP-Plakat gegen Minarette auf der Allmend zu plakatieren (um den Religionsfrieden nicht zu gefährden). Regierungspräsident Guy Morin äusserte gar seine Vorfreude auf den Ruf des Muezzins. Basel-Stadt war der einzige deutschsprachige Stand der Eidgenossenschaft, der die Minarett-Intiative ablehnte. Welch dramatischer Wandel!

Es zeigt sich, dass die Religion zunehmend als privates, intimes Accessoire und nicht mehr als substantieller Aspekt der Konstitution eines Staatsbürgers begriffen wird. Selbst die Personalmarke («Grabstein») der Armee XXI kennt nur noch Namen und PIN-Nummer. Es öffnete sich ein Graben zwischen den vier als öffentlich-rechtliche «Religionsgemeinschaften» anerkannten «Kirchen» der Juden und Christen, deren kleinste weniger als ein Prozent der Einwohnerschaft erfasst, und den
neun Prozent in der Einwohnerkontrolle registrierten, nur marginal organisierten Muslimen. Die Umfrage der vorberatenden Kommission unter den Moslems förderte zutage, dass Finanzkraft, Bildungsressourcen, konfessionelle und ethnische Zusammensetzung dieser Bevölkerungsgruppe auf Jahrzehnte hinaus es unwahrscheinlich erscheinen lässt, dass sich diese auch nur annährend auf die Organisationsstufe der vier Religionsgemeinschaften aufschwingen können. Darum wurde das Institut der «Kleinen Anerkennung» geschaffen.

Die vier Kriterien
Da vor allem islamische Konfessionen im Blickfeld standen, wurde auf theologische Erwägungen verzichtet und vier pragmatisch-niederschwellige Kriterien festgesetzt: 1. geordnetes Finanzgebaren, 2. garantiertes Austrittsrecht, 3. Anerkennung von Demokratie und Rechtsordnung, 4.
«gesellschaftliche Bedeutung». Man unterliess es, eine quantitative Untergrenze für die «Kleine Anerkennung» festzulegen.  Nach gesundem Menschverstand ergibt sich als Untergrenze die Grösse der kleinsten Kirche mit «status publicus» der 1910 anerkannten Christkatholiken: 669 (2011).
Wie aber kam es, dass die seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts massiv in Basel präsenten Römisch-Katholiken erst nach über 100 Jahren als rein privatrechtlicher Verein den «status publicus» erlangten? Die Papstkirche war erst nach dem zweiten Vaticanum bereit, sich formal auf die
Bedingungen des säkularen Rechtsstaates und das Schweizerischen Staatskirchenrechts einzulassen.

Antiklerikaler Sündenfall
Aber mit der Anerkennung der 1873 abgesplitterten Christkatholischen Kirche und der Einführung der «hinkenden Trennung von Kirche und Staat» 1910 schuf der Basler Souverän in antiklerikalem Übermut jenen systemischen Sündenfall, der das Institut der «Landeskriche» (mit Besteuerung der juristischen Personen) und damit die theologische Hoheit über den Stadtkanton, die von 1529 bis 1910 bestanden hatte, preisgab.
Ihr Verschwinden wurde erst 1972 offensichtlich, als drei christliche Konfessionen sich den «status publicus» zusammen mit der israelitischen Gemeinde teilten. In der ersten Verfassung von 1833 war sie noch so gefasst:
«Die Landeskirche ist die evangelisch-reformirte; die Ausübung jedes andern christlichen Glaubensbekenntnisses ist unter Beobachtung der gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet.» 
Die Basler Verfassungsväter von 2006 wollten den Muslimen unter allen Umständen jene Sonderbehandlung ersparen, welche katholische Eidgenossen in Basel zwischen 1803 und 1972, im Bund bis zur Abschaffung des Bistumsartikels erdulden mussten.

Weitere Kandidaten
Als erste bezog die anthroposophische «Christengemeinschaft» das Konstrukte der «Kleinen Anerkennung». Keine entfernte zu integrierende muslimischen Vettern von Abrahams Lenden, sondern die christlichen Jünger Rudolf Steiners. Weil sie bestens integriert sind, wurden sie 2009 diskussionslos durchgewinkt. Als zweite standen nun die «Neuapostolen» auf dem Teppich und hoffen auf Marketing für ihre Kirche, eine «Aussensicht» einholen, ein «Gütesiegel» zu bekommen, den Pestgeruch der «Sekte» loszuwerden.
Und die Muslime? Die Aleviten haben ihr Gesuch eingereicht. Ihr Präsident, Mehmet Kabakci, spricht gebrochen Deutsch, kein  Baseldytsch. Für seine 300 Familien, die in Fronarbeit das Zentrum an der Brombacherstrasse  aufgebaut haben, wäre die staatliche Anerkennung ein echter Integrationsschritt, sie könnten vom Feindbild «Muslim» erlöst werden, sich als «Aleviten» eintragen lassen. 120 Franken kostet der jährliche Mitgliederbeitrag pro Kopf. Das können alevitische Familien aufbringen, auch mit mehreren Kindern. Um bei der einstigen «Landeskirche» mitzumachen, muss ein Bebbi einen
Mitgliederbeitrag zwischen 250 und 800 Franken hinblättern. Darum sind in Basel die «Konfessionslosen», welche die Ansicht vertreten, man könne auch "ausserhalb der Kirche Christ sein", in Basel auf 43,9 Prozent angewachsen.

Der Grosse Rat muss sich beim zweiten Anlauf der «Neuapostolischen Kirche» bewusst sein, dass er mit jeder «kleinen Anerkennung» für eine niederschwellige (kostengünstigere) Religionsgemeinschaft, das finanzielle Fundament, aber auch die theologische Autorität seiner historischen Konfessionen und seiner theologischen Fakultät untergräbt. Das Institut der «kleinen Anerkennung» ist bisher nur von charismatischen Christen-Sekten genutzt  worden, die so einer theologischen Auseinandersetzung mit der akademischen Theologie auswichen. Dies mit dem Segen von Räten und Regierung. Ist das eine Religionspolitik, die der Stadtrepublik Burckhardts würdig ist?
erschien in der "Basler Zeitung" vom 11. Januar 2012 (hier zu abonnieren)


Ergebnis der Sitzung vom 11. Januar 2012 Protokoll

Bericht darüber auf "baz-online": "Die privatrechtliche Anerkennung der NAK wurde am Ende mit 51 gegen 20 Stimmen bei 16 Enthaltungen beschlossen." und unter allgemeiner Heiterkeit, weil selbst der Präsident des Grossrates sich der Stimme enthielt. 

Sitzverteilung im Basler Grossrat (100 Sitze)


SP                 32            eher dafür (mit Skepsis)
Grüne            13            eher dafür
GLP               5            dafür aus formaljuristischen Erwägungen
EVP               4            dagegen
CVP               8             ?
FDP              11            ?
LDP               9             ?
DSP               3             ?
AB                 1             ?
SVP              14            dagegen ("kleine Anerkennung" ist Fehlkonstruktion)



Mittwoch, 21. Dezember 2011

Handreichung zur Kirche für Journalisten

Liebe Kollegen, die ihr über die Schweizer Christen schreibet. Vermeidet den Unsinn, von der "Schweizer Kirche" zu schreiben und nur die Papstkirche zu meinen. Merkt auf! Dreierlei christliche Konfessionen kennt die Schweiz: die römisch-katholische (A: seit 325), die evangelisch-reformierte (B: seit 1523) und die christkatholische (C: seit 1873). Nur A anerkennt den Papst, nur A und C haben Bischöfe. Die Bischöfe von A sind in der Schweizerischen Bischofskonferenz zusammengefasst. Für C reicht ein Bischof für die ganze Schweiz. Die Landeskirchen (Kantone) von B sind föderal organisiert im SEK, "Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund", und haben eine Art siebenköpfigen "Bundesrat" mit Frauenmehrheit (!) und einem Präsidenten, der bleibt. Es ist derzeit Gottfried Locher, und wenn er sich "Bischof" von B nennt, dann will er provozieren! Der Sprecher der Bischofskonferenz ist Abt Martin (twitter!) von iSiedeln. Die Gurus von A heissen Priester, werden geweiht, dürfen weder Frauen sein noch welche heiraten.
In C dürfen auch Frauen Priesterweihe erhalten (geiles Thema!). In B werden die Orts-Gurus Pfarrer genannt, sie dürfen auch Frauen sein und auch heiraten. Sie werden nicht geweiht, sondern ordiniert (zu VDM = Verbi Divini Minister) durch die Landeskirchenleitung und dann installiert durch den Dekan ("Bezirksoberpfarrer", Leiter des Pfarrkapitels) nach Wahl durch die Kirchgemeinde. Alle diese Kirchen, die als öffentlichrechtliche Körperschaften nach Schweizer Staatskirchenrecht verfasst sind, haben demokratische Strukturen. A findet das nicht lustig. Das Verhältnis zwischen Kirche und Staat ist in jedem Kanton unterschiedlich geregelt. Das einzige Verbindende der drei Kirchen ist die Bibel und die gemeinsame Feier des eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettages seit 1832. Denn A und C feiern die Messe mit Eucharistiefeier (Hostie, Oblate), B feiert Gottesdienst manchmal mit Abendmahl (Toastbrot mit Traubensaft). Dies das Wichtigste. Haltet diese Lehren in Ehren. Studiert sie immer, bevor ihr zu Kirchlichem schreibt, auf dass eure Ignoranz verborgen bleibt.

Gedruckt in "reformierte presse"Nr. 48 2.12.2011 (online ref.ch)

Dienstag, 29. November 2011

Ein vergessener Mahner: Sigmund Widmer (1919 - 2003)

Dem "Stapi" Sigi Widmer einen Platz in der Willensnation zu sichern, scheint mir wichtig, denn er verkörpert idealiter den zwinglianischen Miliz-Bürger der vor 68er Jahre. Es ist kein Zufall, dass dieser Mann der bedachten Mitte 1982 aus dem Stadtpräsidium Zürichs schied (um der "bürgerlichen Wende" unter Thomas Wagner Platz zu machen), weil er den "Geist" der "Jugendbewegung der 80er" weder verstehen noch billigen konnte. Ich hole ihn hier aus der Versenkung, weil demnächst Texte von ihm hier wieder zugänglich gemacht werden sollen. Texte deren fundierte Eindringlichkeit vor dem Hintergrund der derzeitigen Vorgänge in der Welt an Aktualität gewonnen haben.

Sigmund Widmer war ein Vorbild meiner Jugend, in dem er Geschichte studierte, lehrte und auch machte als Offizier und Politiker. Seine Illustrierte Geschichte der Schweiz (1.Auflage 1965) bei Ex-Libris zeigt sein Engagement als kundiger Popularisator der vaterländischen Geschichte: sei war mein grosse Weihnachtsgeschenk 1977. Nach seinem Rücktritt 1982 wurde er Kolumnist im Züri-Leu. Der Chef-Redaktor Karl Lüönd druckte ihn in der erklärten Absicht "die linken Intellektuellen" zu ärgern. Tatsächlich wurden die Ausführungen des Mannes nur noch belächelt, auch wenn sie, gerade bezüglich seiner Skepsis gegenüber der Waldsterben-Hysterie im Nachhinein wahrhaft prophetisch waren.

Einen letzten Kampf focht Sigmund Widmer in der Zeit der Diskussion der Holocaust-Gelder. Er fühlte sich als durchaus kritischer Historiker von der Zeit überrollt und versuchte den Schaden von der Schweiz abzuwenden. Wir werden darum hier den einen oder andern Text von Sigmund Widmer demnächst einrücken.

Montag, 13. Juni 2011

Heinrich Bullinger: Vater der Reformierten Kirche

Theologe, Historiker und Schriftsteller: Am 18. Juli feiert der Nachfolger Huldrych Zwinglis seinen 500. Geburtstag

Giorgio Girardet

Herkunft und Jugend

Das aargauische Landstädtchen Bremgarten an der Reuss, in dem Bullinger am 18. Juli 1504 als Sohn des Priesters Heinrich Bullinger geboren wurde, hatte sich trotz der Eroberung des Aargaus Vorrechte und stolzen Bürgersinn bewahrt. Zwischen den drei Vororten der Eidgenossenschaft Zürich, Bern und Luzern und der Tagsatzungsstadt Baden gelegen, nahm man hier lebhaften Anteil am politischen Geschehen. In den Wirtschaften des Städtchens prahlten die Veteranen der Burgunderkriege mit ihren Heldentaten, während windige Werbeoffiziere mit der Einwilligung der Tagsatzung junge Männer für die Schlachtfelder Europas anwarben. Diese Eindrücke sammelte der begabte Bremgartner Stadtschüler.

Ein Jahr nach der Schlacht von Marignano (1515) wurde der Zwölfjährige zur Vorbereitung des Studiums nach Emmerrich an den Niederrhein zu den strengen Brüdern vom Gemeinsamen Leben geschickt. Die Brüdergemeinschaft lebte nach der Regel des Heiligen Augustinus, der sich auch der 21 Jahre ältere Martin Luther 1505 als Mönch der Augustinereremiten unterworfen hatte.

Auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzung um die Schriften Luthers, 1519, zog Bullinger rheinaufwärts und bezog die Universität Köln. Hier schloss er sich unter dem Eindruck einer umfassenden humanistischen Bildung und der Lektüre der Kirchenväter und der Reformatoren dem neuen Glauben an. Im Jahr, in dem Zwingli mit der Rechtfertigung des Wurstessens während der Fastenzeit den Reformationsprozess in Zürich lostrat, schloss Bullinger seine Studien als Magister ab und wurde - unter der Bedingung, nicht an der Messe teilnehmen zu müssen - Lateinlehrer an der Klosterschule von Kappel.

Drama der Freiheit

Während in Zürich Huldrych Zwingli die Heiligenbilder aus den Kirchen entfernte, vertiefte sich Bullinger in die römische Geschichte und inszenierte mit seinen Lateinschülern die Sage der Lucretia, in welcher er den Auszug der tugendhaften Römer aus der Königsherrschaft in die Republik mit kräftigen Sätzen gestaltet. Waren nicht auch die frommen Eidgenossen aus der Adelsherrschaft in die Freiheit des Bundes getreten? War nicht jetzt ein grosser Auszug der Gläubigen aus der ägyptischen Gefangenschaft der Papstkirche im Gange?
Bullinger begann, die Geschichte der Eidgenossenschaft als diejenige eines Volkes zu verstehen, das im Bund mit dem Allmächtigen - wie das Volk Israel - seinen Weg geht. War nicht gerade in der durch Solddiensten reich gewordenen Eidgenossenschaft eine Umkehr nötig? Und wenn Gott in so vielen Schlachten den Schweizern beigestanden hatte, war es nicht folgerichtig, dass sich alle Eidgenossen dem neuen Glauben anschlossen?
1525 gab er einen Abriss der Geschichte der Eidgenossenschaft als Kampfschrift in den Druck. Bullinger war zu einem durchaus eigenständigen Verfechter der Reformation Zwinglis geworden. 1528 wurde er Mitglied der Zürcher Kirchensynode und nahm an dem Berner Religionsgespräch (Disputation) teil. Im folgenden Jahr trat er die Pfarrstelle seines Vaters im damals reformierten Bremgarten an.
Eintritt in die Verantwortung


Hier erlebt er die Zuspitzung der Feindschaft zwischen Zürich und den katholischen fünf Orten (Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern, Zug) in der Religionsfrage. Zwingli suchte eine militärische Entscheidung in der Eidgenossenschaft, bevor sich im Reich eine geschlossene Front gegen die Reformation aufbauen konnte. Kam es im ersten Kappelerkrieg 1529 noch ohne Kriegshandlungen zu einem für die Reformierten nicht ungünstigen Friedensschluss, so endete der zweite Kappelerkrieg (11. Oktober bis 20. November 1531) mit der Niederlage der Reformierten und dem Schlachtentod Zwinglis.

Heinrich Bullinger wurde mit seiner Familie und dem Vater aus Bremgarten vertrieben und kam als Flüchtling nach Zürich. Nach dem Friedensschluss donnerte Bullinger am 28. November im Grossmünster eine Predigt von der Kanzel, dass viele den gefallenen Zwingli zurückgekehrt wähnten. Die Rufe von Bern, Basel und Appenzell ausschlagend, wartete Bullinger, bis ihm am 9. Dezember der Rat, den Zwingli-Gefährten Leo Jud bewusst übergehend, die Übernahme der Nachfolge Zwinglis antrug.

Bullinger handelte sich Bedenkzeit aus und bestand auf der klaren Trennung von Politik und Predigtamt. Wohl sollten sich die Pfarrer der Einmischung in das weltliche Regiment enthalten, wie dies der Rat forderte, doch durfte die Verkündigung in keiner Weise eingeschränkt werden.

Bullinger bedang sich ausdrücklich das Recht aus, die Obrigkeit wie jedes andere Gemeindeglied im Rahmen des «Prophetenamtes» ermahnen und kritisieren zu dürfen. Damit legte er das Fundament für ein ausbalanciertes Verhältnis zwischen Landeskirche und Regierung. Zürich wurde mit Bullinger weder ein fundamentalistischer Gottesstaat, wie das Genf Calvins, noch sank die Kirche zu einer völlig instrumentalisierten Staatskirche ab, wie die Anglikanische Kirche in England.

Sichern und einigen

Sogleich sicherte Bullinger die junge Zürcher Kirche in ihren Institutionen. Eine neue Synodalordnung gab 1532 der Pfarrerschaft einen festen Rahmen. Das Ansehen der Zürcher Theologenschule hob er durch die Berufung von Lehrern mit Ausstrahlung. Die ständige Überarbeitung des Bibeltextes in der Prophezei wurde kompetent fortgesetzt, und schon 1544 kam, 13 Jahre nach Zwinglis Erstausgabe, eine vollständig überarbeitete Ausgabe der Zürcher Bibel in den Druck. Zwingli hatte aus militärischen Gründen den Zusammenschluss mit Luther gesucht. Bekanntlich scheiterte die Marburger Disputation 1529 an der Abendmahlfrage. Die Zwinglianer, Calvinisten und weitere süddeutsche Städte lehnten auch ausdrücklich das Augsburger Bekenntnis der Reformierten im Reich von 1530 ab.

Im Hinblick auf ein grosses Konzil aber sollten wenigstens die Reformierten aus der Eidgenossenschaft geschlossen auftreten. Bullinger wirkte 1536 an der Ausarbeitung des ersten helvetischen Bekenntnisses in Basel federführend mit. Auch mit Calvin, der in dieser Sache dreimal zu Bullinger nach Zürich reiste, konnte 1549 im so genannten «consensus tigurinus» eine gemeinsame Position in der Abendmahlfrage gefunden werden.
Ab- und Ausgrenzen

Da war das grosse Konzil, das Luther schon 1518 vergeblich gefordert hatte, schon im Gange. Papst Paul III. (1534-49) hatte es nach langen Diskussionen um Beschickung und Tagungsort 1545 eröffnet. Bullinger verhinderte gegen starken miteidgenössischen Druck die Teilnahme der reformierten Schweizer Städte. Die Katholische Kirche überprüfte in Trient Dogmenschatz und ihr Verhältnis zur Tradition und verbesserte Missstände in Überwachung und Ausbildung der Priesterschaft. Bulllinger beobachtete von Zürich aus aufmerksam die Entwicklungen.

Durch ein Netz von Korrespondenten und ein gastfreundliches Haus war er mit Menschen in ganz Europa im Austausch und war wohl der «bestinformierte Eidgenosse seiner Zeit» (Emidio Campi). Wie sich Katholische und Reformierte Kirche wechselseitig abgrenzten und abschlossen, so hatte sich auch die Reformierte Kirche mit fundamentalistischen Abweichlern auseinander zu setzen.

Zwingli hatte nie die Obrigkeit in Frage gestellt und noch bis 1525 an der lateinischen Messe festgehalten. So musste sich die Landeskirche von den ungeduldigen Täufern abgrenzen, welche schon 1523 die Messe aufgeben (Gefährdung des friedlichen Reformationsprozesses) wollten, die Kindertaufe (keine Kontrolle der Bevölkerung durch Taufregister) und die Übernahme von Verantwortung und Ausübung von Gewalt im weltlichen Regiment ablehnten (auch Militärdienstverweigerung) und sich ausserhalb der Territorialgemeinden zu Konventikeln zusammenfanden (keine öffentliche Kontrolle der Gemeinschaften). Sieben Täufer wurden in Zürich ertränkt.

Heinrich Bullinger konstruierte das Feindbild «Täufertum», indem er in einer Verschwörungstheorie jegliches Täufertum mit dem gewaltbereiten sozialrevolutionären Reformator Thomas Müntzer in Verbindung brachte, der sich auf die Seite der aufständischen Bauern im Reich geschlagen hatte und 1525 enthauptet worden war. In einer ersten gedruckten Schrift gleich zu Amtsantritt und im umfassenden Werk 1560 «Ursprung, Entwicklung, Sekten und Wesen der Wiedertäufer», das er an 101 hoch gestellte Persönlichkeiten in ganz Europa zur Warnung zusandte, schuf er ein Feindbild, das noch Jahrhunderte nachwirken sollte.
Prüfung und Vermächtnis

Die grosse Arbeitslast konnte der Vater von elf Kindern nur dank der treuen Mithilfe seiner Frau Anna Adlischwyler bewältigen. Ein harter Schlag war daher ihr Tod durch die Pest am 25. September 1564. Das Konzil von Trient war auch beendet, Bullinger wähnte sich nun in der Endzeit. Während einer Pesterkrankung formulierte er für sich 1566 das Glaubensbekenntnis, das als «zweites Helvetisches Bekenntnis» eine grosse Ausstrahlung in der reformierten Welt erleben sollte: vom Wilden Westen bis Siebenbürgen und Ostungarn dient es noch heute reformierten Gemeinden als Glaubensgrundlage.

Er schrieb, sein Lebenswerk verteidigend, die Reformationsgeschichte (1567) und versuchte noch einmal, die Geschichte der Eidgenossenschaft in einer Gesamtschau zu überblicken (1568). Doch die konfessionelle Spaltung verunmöglichte es ihm, die Geschichte der Eidgenossen als Geschichte eines im Bund mit Gott voranschreitenden Volkes darzustellen. Und so beschränkte er sich in den letzten Lebensjahren, die Geschichte der Zürcher (Tigurinerchronik), als Vorgeschichte der Reformationsgeschichte, niederzuschreiben. Am 14. Dezember 1574 übergab der Siebzigjährige die Reinschrift der Tigurinerchronik und eine Abschrift der Reformationsgeschichte den Pflegern des Grossmünsters. Neun Monate später, am 17. September 1575, verstarb der «Vater der Reformierten Kirche» in Zürich.

Späte Anerkennung

Bis zum Ende des Dreissigjährigen Krieges (1648) waren die stark praxisbezogenen Schriften Bullingers und die eher dogmatischen Calvins ähnlich stark verbreitet. Der 1613 zum Pfarrer am Grossmünster und Antistes der Zürcher Kirche gewählte Johann Jakob Breitinger (er setzte das Theaterverbot in Zürich durch) nannte ausdrücklich Heinrich Bullinger und nicht Zwingli sein Vorbild. Doch über die Reformationsjubiläen 1619, 1719 und 1819 wurde immer mehr Huldrych Zwingli zum «Held» der Zürcher Reformation. Die Editionstätigkeit im 19. Jahrhundert im Rahmen des «Corpus Reformatorum» endlich fokussierte sich auf Luther, Calvin und Zwingli und blendete Bullinger aus. Die Tigurinerchronik aber wurde vom Historiker Johannes von Müller, der am Ende des 18. Jahrhunderts die Schweizer- geschichte neu erzählte, neben der Chronik des Aegidius Tschudi hoch geschätzt und zur Edition empfohlen.

Erst im Rahmen der geistigen Landesverteidigung erinnerte man sich des prinzipienfesten und besonnenen Zürcher Kirchenführers wieder. An der Landi 1939 überragte das Porträt des wortgewaltigen Publizisten an der Ehrenwand im Pressepavillon alle «Schweizer Journalisten aus sechs Jahrhunderten».

Gymnasiasten brachten 1940 sein «Lucretia»-Drama wieder zur Aufführung, und in Zürich wurde 1941 jenes Denkmal am Grossmünster eingeweiht, das ihn als Beschützer der Glaubensflüchtlinge in Zürich ehrt. Mit der Gründung des Instituts für Reformationsgeschichte 1965 hat eine systematische Editionstätigkeit seines Werkes eingesetzt. 1975 wurden an einem Kongress zum 400. Todesjahr erste Forschungsergebnisse zusammengetragen. 2004 hat der Regierungsrat 300 000 Franken gesprochen, um eine wissenschaftliche Edition der Tigurinerchronik zu erarbeiten, und im Rahmen des Bullinger-Kongresses werden im August Forscher aus der ganzen Welt sich in Zürich austauschen.

Publizistische Tätigkeit von Bullinger
zo. Anlässlich von Heinrich Bullingers 500. Geburtstag finden diesen Sommer in den Kantonen Zürich und Aargau vielfältige Aktivitäten statt. Die Zentralbibliothek Zürich (ZB) erinnert mit einer Ausstellung im Katalogsaal an die publizistische Tätigkeit von Huldrych Zwinglis Nachfolger (bis 28. August).

Die Ausstellung zeigt, wie Bullinger das gedruckte Wort einsetzte, um seine Zeit mitzugestalten. Er nutzte das Medium des Druckes, um Zwinglis Ansehen und die Zürcher Reformation zu verteidigen. Bei aller Polemik war er ein Mann der Versöhnung und erreichte wenigstens eine Einigung unter den Reformierten Kirchen, wie der Consensus Tigurinus von 1549 und das Zweite Helvetische Bekenntnis von 1566 bezeugen. Dagegen fand er keine Gnade gegenüber den Täufern und anderen religiösen Abweichlern. Sein scharfes Urteil und das harte Vorgehen gegen sie sollten die Zürcher Kirche vom Vorwurf der Ketzerei freisprechen.

Bestinformiert über die Zeit

Durch seinen umfangreichen Briefverkehr gehörte Bullinger zu den best-informierten Männern der Zeit. Er verfolgte nicht nur den Fortgang der Reformation in Frankreich, England und in den Ländern des Ostens, sondern nahm auch am Schicksal unterdrückter Protestanten regen Anteil und bot seine Hand zur Hilfe. Ohne Bullinger hätte es in Zürich die englischen Flüchtlinge oder das Asyl für die reformierte Gemeinde aus Locarno nicht gegeben. Die Ausstellung beachtet auch Bullingers Kommentare zu biblischen Büchern und seine Lehrpredigten, die unzählige Theologen in vielen Ländern beeinflusst und so die reformierte Tradition geprägt haben. Neben der Theologie beschäftigte sich der Zürcher Antistes intensiv mit der Geschichte. Auch die Gesellschaftspolitik liess ihn zur Feder greifen: So verfasste er ein Drama, das den Solddienst an den Pranger stellte.

Von Bullingers Taufhemd bis zu seinen theologischen Hauptwerken zeigt die Ausstellung Objekte aus den Beständen der ZB, die einen guten Teil des gedruckten und ungedruckten Nachlasses des Reformators besitzt.

Quelle: Zürcher Oberländer, 14.07.2004

Dienstag, 10. Mai 2011

Prophet der Krise im Diesseits

Jean Tinguely, der Philosoph Jacob Burckhardt, 1988

Giorgio Girardet

Jacob Burckhardt gilt als Übervater der Kulturgeschichte. Kurt Meyer hat ihm jetzt ein erstaunlich knappes, aber umfassendes Buch gewidmet.

Jacob Burckhardt ziert die höchste Banknote der Eidgenossenschaft, Jean Tinguely hat dem «Philosophen Burckhardt» ein Denkmal gewidmet, die Biografie von Werner Kägi zählt sieben Bände, die kritische Werkausgabe ist auf deren 29 angelegt. Kurt Meyer ist es gelungen, auf nur 286 Seiten den Gulliver der deutschen Kulturgeschichtsschreibung erzählend zu bändigen und uns Lilliputanern fassbar zu machen.
Die Tiefe und Eindringlichkeit des Denkens Burckhardts erklärt Meyer aus den Amputationen, die der 1818 als viertes Kind in den exponiertesten Haushalt des Basler Daigs hineingeborene Jacob erfahren hat. Sein Vater ist als Antistes der Basler Kirche die höchste geistliche Autorität der restaurierten eidgenössischen Stadtrepublik. Früh verliert er seine Mutter, 1833 verliert die Vaterstadt ihr Hinterland.

Frauenverzicht. Burckhardt nimmt 1837 das Studium der Theologie auf, verliert aber 1839 den Glauben, sodass er mit väterlichem Segen zur Geschichte wechselt. In Bonn und Berlin hat er in Ranke, Grimm und Droysen grosse Lehrer. Unglück in der Liebe lässt ihn von einer Familiengründung absehen. Mancher Mann ist ein Genie geworden durch das Mädchen – das er nicht bekam, sagt Sören Kierkegaard.
In den Jahren 1844/45 berichtet er als Journalist über die Innerschweizer Unruhen und Freischarenzüge, an denen der junge Gottfried Keller begeistert teilnahm und die den reifen Jeremias Gotthelf mit Ekel erfüllten. Burckhardt teilt Letzteren: «Ihr im Reich draussen habt die Agitation immer nur erst in abstracto, ich aber habe ihr in das wüste versoffene Auge gesehen», schreibt er nach Deutschland.

Deutschrömer. Er ist ein Konservativer. Labt sich an den Kunstwerken Italiens, das ihm zum «Supplement» seines Wesens wird, füllt Skizzenbücher. Flieht vor «Brüllradikalismus» und den «Vorboten des sozialen jüngsten Tages» in die Sphären der ewigen Kunst. Während des Sonderbundskrieges 1847 weilt er in Rom, nimmt Mass für sein Werk. Der Deutschrömer aus Basel will Klassiker werden.

Mit seinem Erstling löst er sich 1852 vom «historischen Pantheismus» seiner Epoche, dem Historismus, in dem er das «falsche objektive Geltenlassen von allem und jedem» sieht. Er ist Erzähler, der die Phänomene sichtet, psychologisch auslotet, auswählt, hierarchisiert und dann in eine wetterfeste, metaphernreiche, eigenwillige Sprache packt.

Kunstführer. Im «Constantin» schildert er die Wirren, aus welchen das Christentum – das ihm abhanden gekommen – als Staatsreligion hervorging. «Lesen Sie das Buch ‹Die Zeit Constantins des Grossen› von Burckhardt, da bleibt Ihnen die Spucke weg, was das vierte Jahrhundert für eine Zeit war» (Ernst Bloch).
In «Der Cicerone: eine Anleitung zum Genusse der Kunstwerke Italiens» (1855) ordnet er 10 000 Kunstwerke der Halbinsel kunstgeschichtlich ein. Von der Antike bis zum Barock soll die Kunst als organisches Ganzes gefasst werden. Burckhardt folgt den drei Gattungen Architektur, Skulptur und Malerei chronologisch. Erst durch das Ortsregister erschliesst sich dieses Taschenmuseum Italiens dem reisenden Kunstfreund. In «Die Kultur der Renaissance in Italien» gibt er eine lange unübertroffene Schau der Zeit von Dantes «Göttlicher Komödie» bis zur manieristischen Kunst des 16. Jahrhunderts – sein Meisterwerk.

Krisenprophet. In Basel lehrt er ab 1858 Kunstgeschichte. Hier wird er bis 1882 alle zwei Jahre seine gefeierte Vorlesung über das Revolutionszeitalter (1763 bis Waterloo) halten. Der erklärte Gegner des Bruchs von 1789 äussert 1881 die Ahnung, «die Zustände Europens möchten einst über Nacht in eine Art Schnellfäule überschlagen, mit plötzlicher Todesschwäche der jetzigen scheinbar erhaltenden Kräfte».

Professoren-Kollege Friedrich Nietzsche meint, er könne als Einziger den 1868/69 angesichts der nationalen Gärung in Deutschland und Italien von Burckhardt in seiner Vorlesung «Über das Studium der Geschichte» skizzierten Gedanken folgen. Während der spätere Rhapsode Zarathustras 1874 seine «unzeitgemässen Betrachtungen» beginnt, wird 1905 die Vorlesung Burckhardts – als «Weltgeschichtliche Betrachtungen» von Jacob Oeri aus dem Nachlass ediert – zum Trostbuch jener, die im Schützengraben des Ersten und in den Bombenächten des Zweiten Weltkriegs am Nihilismus Nietzsches verzweifeln.

Wertpapier. Wir stecken in der Krisis. Aber: Glücklich das Publikum, dem ein so kluges, brillantes, anschauliches Büchlein geschenkt wird, um sich auf gesicherten Pfaden in das abgründige Dickicht des Denkens Burckhardts zu begeben. Kurt Meyer, der als Lehrer am Humanistischen Gymnasium und Beiträger unter anderem dieser Zeitung diente, hat ein Bijou abgeliefert, hat Leben, Werk und Wirkung Burckhardts meisterhaft wiedergegeben.
Seine Prosa fasst kongenial die verschwenderisch eingestreuten Burckhardtschen Formeln und Sentenzen. Trefflich ist die Auswahl oft bisher ungedruckter Bilder, zweckmässig das Literaturverzeichnis. Ein grober Klotz, wer diese wohlfeile Notration «Burckhardt vom Feinsten» nicht als Wertschrift für die Enkel von des Meisters Hand signieren lässt.


erschien zuerst in der "Basler Zeitung" 2009, Frühjahr. Abonnement hier.

Montag, 18. April 2011

Näfelser Lied

In einer fronfasten do huob sich Glarner not;
si wanden z'Wesen fründe han: si gabends' in den tod.

Der disz mord gestiftet hat, es muosz im werden leid;
er hat nit recht gefahren, wann er ist meineid.

In österlichen ziten uf einen samstag
da huob sich ein groszer strit, dasz menger tot gelag.

Ze Glaris in dem lande warend vierthalb hundert man,
die sahen fünfzehen tusend ir rechten fienden an.

Do ruofte also bhende der von Glaris houptman,
er ruofte unsern herren Christ vom himel an:

"Ach richer Christ von himel und Maria, reine magd!
wellen ir uns helfen, so sind wir unverzagt,

Dasz wir den strit gewinnend hie uf diesem feld:
wellend ir uns helfen, so bstan wir alle welt.

O helger herr sant Fridli, du trüwer landsman,
si disz land din eigen, so hilfs uns mit eren bhan!"

Die herren brachend in die letz, si zugend in das land,
do es die Glarner sahend, si wichend in ein gand.

Do disz die herren sahend, dasz wichend d'Glarner man,
si schruwend al mit luter stimm "nun grifends' fröhlich an!"

Die Glarner kartend sich umbe, si tatend widerschnall,
si wurfend mit hämpflichen steinen, dasz in dem berg erhall.

Di herren begundend fallen und bitten umb ir leben,
mit golde und mit silber woltend si sich widerwegen.

"Hettist du silber und goldes vil gröszer dann ein hus,
es mag dich nit gehelfen; din leben das ist us.

Din vil guoter harnist und al din isengwand
das muostu hüt hie laszen in sant Fridlis land."

Des dankend wir alle gote und sant Fridli, dem helgen man; dise manliche tat hand die fromen Glarner tan.

(aus: Werner Burkhard: Schriftwerke deutscher Sprache: Ein literaturgeschichtliches Lesebuch. Erster Band: von den Anfängen bis ins Barockzeitalter. Verlag H. R. Sauerländer & Co. Aarau, 1941 (dritte Auflage, 1951), S. 234f.)

Sonntag, 27. Februar 2011

Die promovierte Guttenbergiade

Karl-Theodor von und zu Guttenberg: Plagiator oder "Germany's next chancelor"?



Giorgio Girardet

Vor zwei Wochen titelten deutsche Blätter nach der Ablehnung der Waffen-Initiative: «Die Schweizer haben den Mythos gewählt». Seit bekannt wurde, dass Karl-Theodor von und zu Guttenbergs Dissertation zu grossen Teilen ein Plagiat ist, wählt auch Deutschland einen Mythos, nur: Ist es Hermann, der Held der Hermannsschlacht, oder Dr. Luther, der Held des Gewissens?
Noch ist nicht klar, welchen tragischen Mythos die Guttenberg-Affäre nehmen wird. Ist Freiherr Karl-Theodor von und zu Guttenberg, der für Afghanistan das ehrliche und knackige Wort «Krieg» entdeckte, derart als «cooler Baron» immunisiert, dass bei ihm wissenschaftliches Schummeln und Plagiieren und – die Indizien verdichten sich – gar eine falsche eidesstattliche Erklärung vor der Universität Bayreuth einfach am Teflon seiner reckenhaften Unverzichtbarkeit abprallen?
Dies die Gretchenfrage, die Kanzlerin und Volk ganz anders entschieden haben als die ernst zu nehmende veröffentlichte Meinung der gutenbergschen «Holzmedien». Denn ein deutscher Doktor ist seit «Dr. Luther» und «Dr. Faust» bis zu «Dr. Goebbels» ein Faszinosum und Tremendum. Guttenberg drohe «Schaden am Kosmos der bürgerlichen Werte» anzurichten, meinte deshalb die FAZ. Die wissenschaftliche Redlichkeit ist die tödliche Achillesferse des republikanischen Bildungsbürgers.
Aber ein von und zu Guttenberg ist «von Familie» und kein Bildungsbürger: «Scheiss auf den Doktor», riet darum die «Bild». Der Ehrbegriff einer republikanischen Leistungsgesellschaft liegt im Widerstreit mit dem Ehrbegriff des deutschen Kriegerstandes: Denn die Bundeswehr fühlt sich vom feschen Freiherrn, der eine Ururenkelin Bismarcks geehelicht hat, besser vertreten als seinerzeit vom angejahrten Juso Scharping, der mit einem Techtelmechtel mit einer angeheirateten Gräfin in die Klatschpresse kam.
Adelsprestige. Ein ähnliche, «dezisionistische» Frage stellte sich in Deutschland schon 1862, als Premierminister Otto von Bismarck dem König freie Hand für die Militarisierung Preussens und damit für die «Realpolitik» der Einigungskriege gab. Der deutsche Militarismus brach sich Bahn, die Folgen, vom drolligen «Hauptmann von Köpenick» bis zum Abgrund des Holocaust, sind bekannt. Deutschland, das sich noch vor zwei Jahren als 60-jährige Republik mit einer «gefestigten Demokratie» feierte, sieht sich mit historischen Kontinuitäten konfrontiert, die schemenhaft hinter dem Milchglas des provisorischen Grundgesetzes von 1949 hervorfeixen und auf Phänomene der «longue durée» (Mythen) verweisen. Um Sympathieträger Guttenberg schliesst sich die Wagenburg der Koalition, wie auch das «Klickvieh» der Meinungsumfragen im Cyberspace ihm zu Ehren auf die Tasten schlägt («Was braucht Guttenberg einen Doktor: Er hat einen 1200-jährigen Titel»). In der politischen Talkshow «Hart, aber fair» meinen seine Fürsprecher, dass er als reuiger Plagiator «in den Kreis» von Dr. Helmut Kohl, Gerhard Schröder und «Kohls Mädchen» auch ohne den Doktor aufgenommen werden könnte.


"Frei ist der Bursch": Kaiser Wilhelm auf Kneipe, Nebelspalter 1891.
«Weisser Kreis». Im Bild des «Kreises» scheinen König Artus und die Ritter der Tafelrunde auf, aber auch jener «weisse Kreis», der es als innerster Zirkel des wilheminischen, schlagenden deutschen Verbindungswesens Prinzen aus regierenden Häusern ohne Schmisse und ohne lästigen Kollegien- und Seminarbesuch erlaubte, die zukünftigen bürgerlichen «wissenschaftlichen Mitarbeiter» und Beamten beim Bier kennen und führen zu lernen. Und dieser «weisse Kreis» – so sangen die wilhelminischen Studenten im Biersuff – «ist wie die Unschuld, blendend weiss».
Jener «weisse Kreis» der Corpsstudenten ging 1919 mit dem Kaiser unter, doch bestand bis 1961 in Deutschland ein «weisser Kreis» der schlagenden Burschenschaften mit den folgenden Zielen: «Konservative Grundhaltung gegenüber Bestrebungen zur Änderung oder Aufgabe der alten Überlieferungen» und «Eintreten für den völkischen Vaterlandsbegriff» (Wikipedia). Angeblich sind Bestrebungen im Gange, diesen «weissen Kreis» wieder ins Leben zu rufen.
Kohls Mädchen, das dekretierte: «Multikulti ist gescheitert», ist zur Meisterin der Realpolitik geworden. Im Superwahljahr, inmitten einer überhandnehmenden Politikverdrossenheit, zwischen den Herausforderungen der Euro- und Europa-, aber auch Natopolitik, erscheint ein imagemässig lädierter Sympathieträger von und zu Guttenberg für die Machtpolitikerin Merkel ideal: ein strahlender Kanzleranwärter mit disziplinarischer Beförderungssperre.
Heeresverfassung. Wenn der «Dr. zu Guttenberg» der Wissensgesellschaft uns als Farce den «Hauptmann von Köpenick» des preussischen Militarismus spiegelt, so müssten bei Guttenbergs Grossprojekt, der Abschaffung der «Allgemeinen Wehrpflicht», die Alarmglocken läuten. Im gleichen Jahr 1862, als Bismarck die Lückentheorie entdeckte, riet der jüdische Sozialist Ferdinand Lasalle Berliner Bürgern, darauf zu dringen, dass die Waffen den Bürgern übergeben würden.
Die Eidgenossenschaft verwirklichte diesen schon in den protestantischen Stadtrepubliken des Ancien Régime bewährten Grundsatz in der Verfassung von 1874 und bestätigte ihn soeben an der Urne. Deutschland steht in der Causa Guttenberg an einem tragischen Scheideweg. Die am Hindukusch kämpfenden Nationen hätten lieber die Waffen-SS an ihrer Seite, als dass sie den Zimperlingen der deutschen Wehrpflichtarmee immer wieder aus der Bredouille hülfen. Die endlosen deutschen Diskussionen um eine «Elite» und eine «Leitkultur» könnten im Deutschland der «eisernen Kanzlerin» in eine Refeudalisierung der Gesellschaft mit einem faustischen Kriegerkodex münden.
Dr. rer. pol Sarrazin als Buchautor: «wenig hilfreich», aber der adlige Plagiator Guttenberg als Kriegsminister: «unverzichtbar». Es könnte das Ende der bürgerlichen Leitkultur in Deutschland und damit auch in Europa bedeuten.
Erschien zuerst in der "Basler Zeitung" vom 26. Februar 2011. Wer in Zukunft solche Texte druckfrisch lesen will: hier abonnieren!

Dienstag, 30. November 2010

Regeneration (I): Anbruch der helvetischen Moderne (1829 - 1833)

Professor Peter von Matt hat in einem Interview mit der NZZ am Sonntag vom 31. Oktober 2010 auf die Frage
Welche Perioden der Schweizer Geschichte sind ihrer Meinung nach bis heute noch nicht genügend ausgeleuchtet worden?

Ich finde das 19. Jahrhundert rasend interessant. Und sage immer, dass 1830 das eigentliche Revolutionsjahr der Schweiz war, nicht 1848. Da gab es in allen grossen Kantonen erfolgreiche Revolutionen. Moderne, liberale Regierungen, welche die Grundrechte einführten. Universitäten wurden gegründet. Die Wirtschaft und die Medien befreit. Seit damals gibt es eine moderne Schweiz. 1830 war ein europäisches Revolutionsjahr, das in der Schweiz ganz gewaltig gezündet hat, aber ich kann mit fast niemandem darüber reden.

Nachdem der „stadtwanderer“ schon Abhilfe versprochen hat und die „Willensnation“ mit dem Offiziersfest 1822 und dem eidgenössischen Bettag 1832 zwei Eckpunkte der Entwicklung thematisierte, wollen wir hier einen ersten Überblick in Listen geben.

1. patriotische Feste der 1820er Jahre

1.1. Offiziersfest Langenthal 1822
1.2. Schützenfest Aarau 1824

2. Publizistische Rahmenbedingungen der Metternich-Zeit in der Schweiz
1812 (Russland-Feldzug Napoleons) verabschiedete die Tagsatzung ein Pressekonklusum, das die Kantone aufforderte, "gegen den Missbrauch der Pressefreiheit" in polit. Angelegenheiten vorzugehen. Als einziger Schweizer Kanton schrieb Genf schon 1814 die Pressefreiheit in der Verfassung fest. (Quelle)
1823 wurde nach Drohungen der konservativen Mächte das Presse- und Fremdenkonklusum verabschiedet, das eine Kontrolle der Auslandsberichterstattung und eine stärkere Aufsicht über Exilanten ermöglichte, 1829 aber wieder aufgehoben wurde. (Quelle)

3. Verankerung der Pressefreiheit in den Kantonen
1829 Luzerner Pressegesetz / Die Affäre um das Bankhaus Finsler in Zürich und die Pressefreiheit /



4. Neugründungen von Zeitungen
Das erste unitarisch-liberale Blatt der Schweiz war Heinrich Zschokkes "Der aufrichtige und wohlerfahrene Schweizerbote" der 1798-1800 in Luzern, ab 1804 in Aarau erschien (bis 1878).
1821, aus der aus der "Montagszeitung" 1780 hervorgegangenen"Zürcher Zeitung" wird die "Neue Zürcher Zeitung", liberal (Zürich, Paul Usteri)
1828, "Appenzeller Zeitung", liberal (Herisau)
1828, "Schweizer Beobachter" liberal
26. November 1830, "Der Schweizerische Republikaner" (der schon von 1798 - 1803 von Paul Usteri herausgegeben wurde), liberal (Zürich, Gessner)
1. Januar 1831 Solothurner Blatt liberal
1831, "Basler Zeitung", konservativ
Juli 1831 - Dez. 1832, "Berner Zeitung", liberal
1832, "Schweizerische Kirchenzeitung", kath. konservativ
1840, "Der Freiämter", kath. konservativ
1842, "Die Stimme von der Limmat", kath. konservativ (Johann Nepomuk Schleuniger)
1845-94, "Berner Zeitung", radikal-liberal (Jakob Stämpfli)


5. Volkstage als Katalysatoren liberaler Verfasssungen
Kanton / Ort / Datum / Führende Politiker
Luzern / Surental / 1. – 15. November / Paul Ignaz Vital Troxler
Thurgau / Weinfelden / 22.10.1830 / Thomas Bornhauser
/ Weinfelden / 18.11.1830
Aargau / Wohlenschwil / 7.11.1830 / Karl Rudolf Tanner, Johann Martin Geissmann (*)
Luzern / Sursee / 21.11.1830 / Josef Leu von Ebersol, Jakob Robert Steiger
Zürich / Uster / 22.11.1830 / Heinrich Gujer, Johannes Hegetschweiler, Johann Jakob Steffan (*)
St. Gallen / Wattwil / 4.12.1830 / Ignaz Bernet (*)
/ Altstätten / 5.12.1830 / Joseph Eichmüller (*), Gallus Jakob Baumgartner
/ St. Gallenkappel / 10.12. 1830 / Lorenz A. Raymann, Johann Josef Kägi (*), Franz Josef Ricklin (*)
Solothurn / Balsthal / 22.12.1830 / Josef Munzinger, Johann Baptist Reinert
Bern / Münsingen / 10.1.1831 / Karl Schnell, Johann Schnell

6. Ausgearbeitete liberale Verfassungen:

23. Dezember 1829 / „Neu umschriebene Verfassung im Kanton Luzern (1814)“
29. Dezember 1830 / Verfassung des Kantons Solothurn
30. Januar 1831 / Verfassung des Kantons Luzern
1. März 1831 / Verfassung des Kantons St. Gallen
10. März 1831 / Verfassung des Kantons Zürich
26. April 1831 / Verfassung des Kantons Thurgau
6. Mai 1831 / Verfassung des Kantons Aargau
31. Juli 1831 / Verfassung des Kantons Bern
27. April 1832 / Verfassung des Halb-Kantons Basel-Land

Web-Site mit weiteren Verfassungen 1776 - 1847

7. Erregung der Öffentlichkeit in den Abstimmungskämpfen

Jakob Baumgartner in seiner Geschichte (Bd. I, 1853, S. 116) zum Verfassungswahlkampf 1831 in Luzern:

"Das Volk, zum ersten Mal zu dem hochwichtigen Souveränetätsakte berufen, wurde mit schriftlicher und mündlicher, geistlicher und weltlicher Rathgebung, mit Versammlungen, Reden in Kirchen und Schenken, wahren und lügenhaften Darstellungen gequält und unterhalten zugleich."
8. Innereidgenössische Frontenbildung

Am 17. März 1832 kommt es zur Unterzeichnung des "Siebnerkonkordates" durch die liberal-regenerierten Stände: Kt. Luzern, Zürich, Bern, Solothurn, St. Gallen, Aargau und Thurgau.

Die provisorische Teilung des Kantons Basel in zwei Hälften durch den Tagsatzungsbeschluss vom 14. September 1832 führte zur Gründung des Sarnerbundes am 14./15. November 1832 in Sarnen: Ob- und Nidwalden, Uri, Schwyz (ohne Ausserschwyz), Neuchatel und Basel (Wallis nahm an den Beratungen teil, trat aber nicht bei). Man beschloss an keiner Tagsatzung mehr Teilzunehmen, an der auch Abgeordnete von Basel-Land und Ausserschwyz eingeladen seien. Als es im März 1833 dazu kam, traf sich der Sarnerbund in Schwyz eine Gegentagsatzung durch, desgleichen im Juli 1833.




Karte der Verfassungsituation 1833 in der Eidgenossenschaft

Mittwoch, 16. Juni 2010

Der "Volks- und Hauskreis" ist da!




Der Basler Historiker Georg Kreis schliesst mit seinem Buch eine Lücke in der Literatur zur historischen Landeskunde.


Um die Deutungshoheit in der Willensnation wird wieder eifrig gestritten. «Henri Guisan» wurde zum 50. Todestag erneut aufpoliert, «Heidi» triumphiert als Milchproduktelabel und Tourismusregion. Das «Bankgeheimnis» droht uns wieder ein «Marignano» mit der Schwesterrepublik (den USA) zu bescheren und noch immer fühlen wir den Phantomschmerz der «Swissair». Wenn uns nicht bald ein «Wilhelm Tell», ein «Arnold Winkelried» oder ein «Niklaus von der Flüe» beispringt, bleibt uns nichts anderes, als in frommer Einmütigkeit das «Beresinalied» zu singen.


Erinnerungsorte. Das handliche und reich illustrierte Büchlein «Schweizer Erinnerungsorte: aus dem Speicher der Swissness» des Basler Emeritus Georg Kreis schliesst eine Lücke in der Literatur zur historischen Landeskunde. Denn seit die Unwägbarkeiten der Globalisierung mit dem Mauerfall und der Holocaust-Debatte über uns hereinbrachen, antwortete zwar eine Heerschar von Journalisten und Publizisten auf das Bedürfnis nach nationaler Selbstvergewisserung oder eben dem Inbegriff dessen, was dem anglofonen Investor als «swissness» entgegentritt. Eine helvetische Version des französischen Haute-Couture-Modells «lieux de mémoire» fehlte jedoch noch. Andere europäische Nationen hatten das Konzept « Erinnerungsorte» («lieux de mémoire»), das der Franzose Pierre Nora 1984 lancierte, längst in Sammelbänden ihren Vaterländern auf den Leib geschneidert.


Nutzwert. 2010 haben nun auch die beiden Nachzügler, die Noch-Schweiz und die Ex-DDR, je ein Buch über ihre « Erinnerungsorte» erhalten. 26 davon (der Zahl der Kantone folgend), von «Rütli» (1291) über «Chalet», «Rösti» und «Swatch» bis «Kaiseraugst» (1979–2005) hat Georg Kreis zusammengestellt. Er zeigt kenntnisreich, wie diese gut gewählten neuralgischen Kristallisationskerne nationalen Bewusstseins als symbolische Kampfplätze politischer Auseinandersetzungen, aber auch als Reizworte des Marketings in verschiedenen Epochen von unterschiedlichen «Usern» in Anspruch genommen wurden.
Er zeigt, wie Aussenwirkung und innenpolitische Verwertbarkeit das schillernde Bedeutungsfeld eines «Erinnerungsortes» ausmachen. In jedem Kapitel findet Georg Kreiseinen originären Ansatz, stellt Verbindungen her, welche überraschen: etwa die Abstammung des Soldatenmessers vom berüchtigten «Schweizerdolch». Andererseits folgt er in Nibelungentreue seinem eben verstorbenen Professorenkollegen Roger Sablonier in der kategorischen Ablehnung der Gründungsmythen: «Wilhelm Tell» wird absichtlich nicht im «Tellenlied» von 1477 vorgestellt, sondern erst als Hirngespinnst aufsässiger Bauern im 17. Jahrhundert. Und auf dem Rütli war auch ganz bestimmt nie nichts.


Anti-Blocher. Die Sache, die Kreis im Blick hat, ist das filigrane diskursive Gehäuse von Wirkungen, das sich um den mythischen Nukleus aufbaut. Den Kern selber stellt er – wenn nicht in der Tradition der «dissidenten Kulturschaffenden» stehend, so doch als deren Verbindungsoffizier zum Liberalismus fungierend – schier durchs Band infrage.
Ein Gräuel müssen ihm daher «liebe Miteidgenossen» sein, die – wie alt Bundesrat Blocher – sich ein «intaktes Verhältnis zur eigenen Geschichte» bewahrt haben. Welche in «nationalpädagogischer Absicht» unentwegt «Geschichte predigen». So ist Blocher der heimliche Held derKreis’schen «Erinnerungsorte», denn als politischer Power-User von Erinnerungsorten wird er in einigen Kapiteln als degoutantes Exempel angeführt.


Nachgeschmack. Der Geschichtslaie findet hier eine überraschende Fundgrube von Fakten und Zusammenhängen, der Geschichtsfreund findet zwei Essays zum Konzept «Erinnerungsort», der Nationalkonservative kann dem «Historiker aufs Maul schauen» und lernt, wie Kreis mit selektiver Wahrnehmung und rhetorischen Zwischentönen Stimmung erzeugen kann. So wird zwar die Rede Peter von Matts auf dem Rütli 2009 erwähnt, aber ihr unpassender Inhalt – von Matt lobte die Mythen als unverzichtbare Handlungsmuster einer Willensnation – werden dem Leser vorenthalten.
Da von Matt auch in die Phalanx der «Professoren gegen die SVP» gehört, verschweigt Kreis seine Wortmeldung. Eine Fussnote zur Rütli-Rede 2009 muss aber trotzdem sein: Inwiefern aber das dort erwähnte Buch «Die tintenblauen Eidgenossen» 2001 Peter von Matts Rütli-Rede 2009 erhellt, bleibt schleierhaft. Sollte es kein Versehen sein, so ists ein übler Rosstäuschertrick, der einem redlichen Gelehrten und der Debattenkultur der helvetischen Geistesrepublik kein gutes Zeugnis ausstellt.


> GeorgKreis: «SchweizerErinnerungsorte. Aus dem Speicher der Swissness». Verlag NZZ Libro 2010, 352 S., Fr. 44.–.


Erschienen in der "Basler Zeitung", vom 15. Juni 2010 im Kulturteil