Samstag, 24. September 2011

Martin Rüsch neuer Grossmünsterpfarrer



10.00 im Grossmünster in Zürich


Festlicher Gottesdienst

Zur Installation von Pfarrer Martin Rüsch

Pfr. Herbert Kohler, Dekan
Pfr. Christoph Sigrist und Pfr. Martin Rüsch
Kantorei und Collegium Musicum Grossmünster
Andreas Jost, Orgel
Kantor Daniel Schmid, musikalische Leitung

Kollekte: Stipendienverein

11.15 h
Aperitif in der Kapelle der Helferei


Freitag, 23. September 2011

Der Bettag: Ein Geschenk des Kulturkantons

Essay Die Wogen schlugen hoch, als es 1832 darum ging, einen eidgenössischen Dank-, Buss-, und Bettag festzusetzen.

VON GIORGIO GIRARDET

„Das ist eine diplomatische Kriegserklärung!“, rief im Juli 1832 St.Gallens Tagsatzungsgesandter den Vertretern der katholischen Innerschweiz zu. Diese verweigerten den liberalen Verfassungen der regenerierten Kantone die Garantie. Im Frühjahr hatten sich Luzern, Bern, Zürich, Aargau, Thurgau, Solothurn und St.Gallen zum Siebnerkonkordat zusammengeschlossen. Damit war Artikel 1 des Bundesvertrags von 1815, die wechselseitige Anerkennung der Kantonsverfassungen, grundsätzlich in Frage gestellt. Die Eidgenossenschaft fieberte.

Auf der Schwelle zum Bürgerkrieg

Auf der Basler Landschaft war der Groll gegen die konservativen Handelsherren der Stadt längst handgreiflich geworden, in Schwyz waren die „Ausserschwyzer“ in offenem Aufruhr. Die entfesselte Presse führte den Glutherden der Revolte Luft und Argumente zu. Gegen „Aristokraten, Jesuiten und Pietisten“ zog die „Appenzeller Zeitung“ deftig vom Leder. Sie war, wo Fürst Metternich das Sagen hatte, verboten. Basel setzte ihr 1831 die konservative „Basler Zeitung“ entgegen. Im gleichen Jahr kamen „Berner Zeitung“ und das „Solothurner Blatt“ - beide liberal – neu heraus. Die Verfassungsabstimmung in Luzern 1831 heizte das Klima auf:

"Das Volk, zum ersten Mal zu dem hochwichtigen Souveränitätsakte berufen, wurde mit schriftlicher und mündlicher, geistlicher und weltlicher Rathgebung, mit Versammlungen, Reden in Kirchen und Schenken, wahren und lügenhaften Darstellungen gequält und unterhalten zugleich."
„Kannengiessen“ wurde diese neue Debattierseuche genannt. Fürst Metternich erwog, die Neutralität der Schweiz ausser Kraft zu setzen, den liberalen Eiterherd aus seinem Europa wegzukartätschen. Uri, Unterwalden, Schwyz, Basel und Neuenburg warteten darauf. Unmöglich sich in diesen Spannungen auf eine Eidesformel für die eidgenössischen Offiziere zu einigen!

"Es beweist grossen politischen Verfall, wenn man sich nicht auf einen Tag vereinigen kann."
Der Aargauer Tagsatzungsgesandte an der Bettagsdebatte am 1. August 1832


Gott sei Dank war Metternich anderweitig beschäftigt! Die Schweiz bot im Sommer 1832 ein Bild des Jammers.

Schlüsselrolle des Kulturkantons

Als konfessionell paritätischer Kanton hatte der Aargau die Spannungen zwischen Katholiken (Freiamt und Fricktal), Reformierten (alter Berner Aargau) und gemischten Territorien (Grafschaft Baden) in seinen republikanischen Institutionen zu bändigen und zu gestalten. Um 1800 hatte der helvetische Bildungsminister Philipp A. Stapfer, ein aufgeklärter Pfarrersohn aus Brugg, versucht gegen den Trend der totalen Privatisierung der Religion, die Pfarrer als Träger der „Moralreligion“ im Staatsdienst zu halten.

Kirchlich-republikanisches Fest

Diese Tradition prägte die Landeskirchen des Aargaus. Es war dann auch der Aargau, der am 1. August 1832 der Tagsatzung den Antrag vorlegte, einen „eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag“ fürderhin gemeinsam auf den 2. Septembersonntag zu legen.

Basel hätte lieber einen Wochentag zum Busstag erhoben, Zürich lieber „der Söhne wie St. Jakob (1444) sie sah“ gedacht, Fribourg wollte seine Bürger am 2. Sonntag tanzen lassen. Beschwörend mahnte der Aargau, er halte „den Bettag für ein kirchlich-republikanisches Fest, und es beweise grossen politischen Verfall, wenn man sich nicht auf einen Tag vereinigen könne“. Neuenburg monierte, Staat und Kirche seien getrennt und beten dürften auch Aristokraten.
Man einigte sich auf den 3. Sonntag. Heinrich Zschokkes „ Schweizerbote“ meldete: „Endlich hat die Eidsgenossenschaft doch die Freude wieder einmal erlebt, dass von ihrer höchsten Behörde ein einhelliger Beschluss zu Stande gebracht worden“. Das gemeinsame Danken und Beten, war 1832 die letzte Bastion eidgenössischen Gemeinsinns. Und vielleicht war es wirksam, denn der kurze Bürgerkrieg kam erst 1847 und kostete nur 200 Menschenleben.
Am Bettag schweigen die Kannengiesser: Die Regierung redet als „christliche Obrigkeit“ über das alte Medium der pfarrherrlichen Kanzelrede im Bettagsmandat den Bürgern ins Gewissen. Und dies just in den als säkularen Rechtsstaaten verfassten Kantonen des Liberalismus: Säkularisation dank Transzendenz.

(erschien zuerst in der "Aargauer Zeitung" vom Samstag 17. September 2011, S. 42)

Donnerstag, 15. September 2011

Bettagsaufruf der Parlamentarier 2011

      • Im Bewusstsein,

        dass die Menschen in unserem Land Gottes Schutz anbefohlen sind,

        dass alle Menschen in der Schweiz auch in Zukunft des Segens Gottes bedürfen, rufen wir als National- und Ständeräte alle Menschen in unserem Land auf.

        Zu danken

        für die Freiheit, in der wir leben,

        für den Frieden in der Schweiz und in Europa,

        für den vielfältigen Einsatz unseres Landes für Frieden und Freiheit.

        Busse zu tun

        über unseren Beitrag zu Ungerechtigkeit und über unser Fehlverhalten.

        Zu beten

        dass Gott den Menschen in unserem Land beisteht und sie segnet,

        für Weisheit für all jene, die Verantwortung tragen in Staat, Wirtschaft, Kirchen und der Zivilgesellschaft,

        dass sich die Menschen in unserem Land den Benachteiligten und Schwachen in der Schweiz und in der Welt annehmen
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Donnerstag, 8. September 2011

Bettagsmandate der schweizerischen Eidgenossenschaft im Jahr 2011 (draft, vollständig am 17.9.2011)

Was ist ein Bettagsmandat?

1.
Bettagsgebet der Arbeitsgemeinschaft der christlichen Kirchen der Schweiz (AGCK)

Ab 1886 erliessen die Bischöfe einen Hirtenbrief und eine Festordnung für die katholische Schweiz, ab dem 2. vatikan. Konzil (1962 - 65) wurde der Eidg. Bettag zum ökumenischen Feiertag. (Quellen: hls)
Bis in die 60er Jahre waren die Diözesanbischöfe abwechslungsweise die Autoren, in den 70er und 80er Jahren wurde er vermehrt von einer Fachperson verfasst. Die Bischöfe gaben nur noch ihr nihil obstat dazu. (Luzzato, Franco. Öffentlichkeitsdefizit der Katholischen Kirche: Organisationskommunikation und Kommunikationsstruktur der katholischen Kirche Schweiz - Bedingungen für ein Ende der Stagnationskrise. Diss. Freiburg, 2002, S. 136, FN 401)

2011 verlegte die Bischofskonferenz ihren Hirtenbrief erstmals vom Bettag (18. September) in die Saure-gurkenzeit vor den Nationalfeiertag (1. August) vor. Als Autor und "social-media-Botschafter" für den Hirtenbrief wurde der als "twitterkanal" (über 3300 "followers") schon bestens eingeführte Abt Martin Werlen von Einsiedeln ("twallfahrt nach iSiedeln") auf einem youtube-Video auf den Bundesplatz nach Bern geschickt (views 8.9.2011: deutsch 3725, französisch 734, italienisch 181). Der Erfolg blieb nicht aus: "Sonntagszeitung" und "Basler Zeitung" (kein Anspruch auf Vollständigkeit) räumtem dem Abt grossen Raum in der nachrichtenschwachen Zeit ein.

3. Bettagsmandate der Regierungen der eidgenössischen Stände oder deren Landeskirchen.
3.1 Zürich (1351, 1525 reformiert)
Regierung erlässt seit 1873 keine Bettagsmandate mehr

3.2 Bern (1353, 1528 reformiert)

3.3 Luzern (1332, katholisch)
Regierung erlässt seit 2009 zusammen mit der katholischen, christkatholischen und reformierten Landeskirchen und der "Islamischen Gemeinde Luzern" einen Bettagsaufruf (auch du betest.erzähl!).

Die kursiven Teile des Posts sind noch nicht nachgeführt. (8.9.2011)

3.4 Uri (1291, katholisch) kein Mandat der Regierung, Hirtenbrief

3.5 Schwyz (1291, katholisch)
Kein Mandat der Regierung, Hirtenbrief

3.6 Unterwalden (1291)
3.6.1 Nidwalden (katholisch)

3.7 Zug (1353, katholisch)
Evangelisch-Reformierte Kirche Zug kein Bettagstext im Netz

3.8 Glarus (1352, konfessionell gemischt)
Bettagsmandat"(Ge)denken für die Zukunft" der Landesregierung erscheint am Donnerstag auf der Front des Amtsblatt.

3.9 Fribourg (1481, katholisch)

3.10 Solothurn (1481, katholisch, bis auf Bucheggberg)
Evangelisch-Reformierte zu Bern (kirche Jura-Bern-Solothurn)
Katholiken Hirtenbrief. Bettagskollekte (eingeführt 1776, wurde 2010 abgeschafft) Betrachtungen eines Gemeindepräsidenten dazu.

3.11 Schaffhausen (1501, reformiert)

3.12 Basel (1501, reformiert)
Bettagsmandat der Stadt-Basler Regierung (Die Welt gerät aus den Fugen ...) verlesen von Regierungspräsident Guy Morin in der ökumenischen Bettagsvesper am Bettagssamstag von der Kanzel des Basler Münsters.
3.12.2 Basel-Land
Bettagsmandat der Basel-Landschaftlichen Regierung (Medienportal ab Freitag)

3.13 Appenzell (1513)
3.13.1 Appenzell Innerrhoden (katholisch)
3.13.2 Appenzell Aussderrhoden (reformiert)
Weder Regierung, noch Kirche scheinen Bettagsbotschaft zu erlassen.

3.14 St.Gallen (1803, konfessionell gemischt)

3.15 Aargau (1803, konfessionell gemischt)
Regierung und Kantonalkirchen der drei christlichen Konfessionen (Reformierte, Katholiken, Christkatholiken: neues gemeinsames Internetportal) geben im Wechsel ein Bettagsmandat heraus. Das Bettagsmandat von 2010 verantworten die Kirchen.

3.16 Graubünden (1803, konfessionell gemischt)
Bettagsmandat der Regierung
Link
3.17 Tessin (1803, katholisch)

3.18 Thurgau (1803)
Evangelisch-Reformierte Kirche des Kantons Thurgau, Bettagsansprache des Kirchenrates (zu verlesen am 11. oder 18. September im Gottesdienst)

3.19 Waadt (1803)


3.20 Wallis (1815)


3.21 Neuenburg (1815)


3.22 Genf (1815)


3.23 Jura (1979)


4. Bettagsmandate anderer christlicher Bekenntnisse4.1. Bettagsaufruf der Schweizerischen Evangelischen Allianz (SEA)

5. Bettagsbotschaften anderer Religionen


6. Bettagsbotschaften der Areligiösen