Freitag, 10. Dezember 2010

Dieser Autor hat Mühe mit der Vernunft

Erstaunliche Replik auf meinen Bettagsbeitrag in der "Basler Zeitung".

Georg Kreis

Es ist erschreckend und trotz allen Gegebenheiten erstaunlich, dass Giorgio Girardet an dieser Stelle (BaZ vom 18. 9. 2010) den eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag dazu hat missbrauchen können, um gegen Miteidgenossen zu polemisieren und gegen Institutionen Stimmung zu machen. Ihn stört offenbar die Vernunft oder die Gruppe des «Club Helvétique», die sich unter anderem auf Vernunft beruft. Dem Wörterbuch des Unmenschen hat er das Wort des «Vernunftlärms» als Neuschöpfung hinzugefügt. In seinen eigenen Wortabsonderungen ist von Vernunft wenig zu spüren, wenn man darunter die Fähigkeit zur kritischen Selbstreflexion und entsprechender Selbstdisziplinierung versteht. Was Girardet aber implizit offenbar noch mehr stört als die rationale Vernunft, ist das Moralische an der Vernunft, das sich auch an der Frage orientiert, ob das für andere auch gut ist, was wir tun. Wäre ein herrliches Bettagsthema gewesen.

Stattdessen wirft er den «Kulturschaffenden» in gröblicher und völlig unzutreffender Weise vor, «sich in jüngster Zeit vor dem Gegenwind aus dem Albisgüetli unter die Rockschösse des Präsidenten der Eidgenössischen Antirassismuskommission» (EKR) zu flüchten. Das ist umso peinlicher, als der Verfasser selbst ganz offensichtlich an den Rockschössen eines Christoph Blocher hängt. Dieses Diskussionsniveau ist zu tief, als dass man es da aufnehmen könnte.

Es sticht Girardet offensichtlich, dass Menschen, die sich über menschen- und rechtsverachtende Entwicklungen im Lande Sorgen machen und sich nicht im «Albisgüetli», sondern an anderen Orten privat zusammentun, sich etwa als «Club Helvétique» oder als Vereinigung «Kunst+Politik» bezeichnen. Letztere hat sich übrigens gerade am Bettag in Thun wieder zusammengefunden, und sie hat sich überhaupt nicht unter die «Rockschösse» des EKR-Präsidenten begeben, sondern umgekehrt diesen schon im Januar dieses Jahres mit gegen 1000 Unterschriften gestützt, als die «Blocher-Partei» zu Beginn dieses Jahres diesen einmal zu eliminieren versuchte. Das ist es, was Girardet in diesem Fall zur «Intellektuellen»-Hatz geführt hat.

Der in der BaZ veröffentlichte Text ist an sich bereits deftig genug. Wenn man aber noch Weiteres kennt, was dieser Herr von sich gibt, dann wird dessen Auftritt noch bedenklicher. Girardet polemisiert an anderer Stelle gegen die «Berufsintellektuellen» (Juristen, Ärzte, Professoren, Unternehmer, Lehrer etc.). Wörtlich: «Das Problem bilden heute die wehleidigen Subventionsliteraten, die oft militärisch und zivil ‹dienstuntauglich› sich als ‹Künstler› ein Auskommen erschnorren. Muschg war Professor und Oberleutnant» (Blog-Beitrag, «Tagi»-Online, 18. 9.). Mit solchen Anwürfen und Ausfällen qualifiziert er sich offenbar als Kulturkritiker. Wir leben wieder einmal in Zeiten, in denen die Intellektuellen als disqualifizierende Vokabeln verwendet werden. «Club» und «Kunst+Politik» pflegen vor allem Klärung und Verständnis und sind nicht so sehr auf Propaganda bedacht. Es sind die feindseligen Angriffe, die ihnen Bekanntheit verleihen – was möglicherweise auch eine gute Seite hat.

Girardet hat seinen mentalen Gegnern empfohlen, sich am Sonntagmorgen im Basler Münster doch eine Predigt anzuhören. Der «Club Helvétique» war an diesem Sonntag Gast der Paulus-Akademie in Zürich und der Schreibende Gastprediger in Meilen, in einer Gegend also, von der unzutreffend schon gesagt worden ist, dass sie Blocher-Land sei.

Und hier meine Duplik (nur im Netz)

Dienstag, 30. November 2010

Regeneration (I): Anbruch der helvetischen Moderne (1829 - 1833)

Professor Peter von Matt hat in einem Interview mit der NZZ am Sonntag vom 31. Oktober 2010 auf die Frage
Welche Perioden der Schweizer Geschichte sind ihrer Meinung nach bis heute noch nicht genügend ausgeleuchtet worden?

Ich finde das 19. Jahrhundert rasend interessant. Und sage immer, dass 1830 das eigentliche Revolutionsjahr der Schweiz war, nicht 1848. Da gab es in allen grossen Kantonen erfolgreiche Revolutionen. Moderne, liberale Regierungen, welche die Grundrechte einführten. Universitäten wurden gegründet. Die Wirtschaft und die Medien befreit. Seit damals gibt es eine moderne Schweiz. 1830 war ein europäisches Revolutionsjahr, das in der Schweiz ganz gewaltig gezündet hat, aber ich kann mit fast niemandem darüber reden.

Nachdem der „stadtwanderer“ schon Abhilfe versprochen hat und die „Willensnation“ mit dem Offiziersfest 1822 und dem eidgenössischen Bettag 1832 zwei Eckpunkte der Entwicklung thematisierte, wollen wir hier einen ersten Überblick in Listen geben.

1. patriotische Feste der 1820er Jahre

1.1. Offiziersfest Langenthal 1822
1.2. Schützenfest Aarau 1824

2. Publizistische Rahmenbedingungen der Metternich-Zeit in der Schweiz
1812 (Russland-Feldzug Napoleons) verabschiedete die Tagsatzung ein Pressekonklusum, das die Kantone aufforderte, "gegen den Missbrauch der Pressefreiheit" in polit. Angelegenheiten vorzugehen. Als einziger Schweizer Kanton schrieb Genf schon 1814 die Pressefreiheit in der Verfassung fest. (Quelle)
1823 wurde nach Drohungen der konservativen Mächte das Presse- und Fremdenkonklusum verabschiedet, das eine Kontrolle der Auslandsberichterstattung und eine stärkere Aufsicht über Exilanten ermöglichte, 1829 aber wieder aufgehoben wurde. (Quelle)

3. Verankerung der Pressefreiheit in den Kantonen
1829 Luzerner Pressegesetz / Die Affäre um das Bankhaus Finsler in Zürich und die Pressefreiheit /



4. Neugründungen von Zeitungen
Das erste unitarisch-liberale Blatt der Schweiz war Heinrich Zschokkes "Der aufrichtige und wohlerfahrene Schweizerbote" der 1798-1800 in Luzern, ab 1804 in Aarau erschien (bis 1878).
1821, aus der aus der "Montagszeitung" 1780 hervorgegangenen"Zürcher Zeitung" wird die "Neue Zürcher Zeitung", liberal (Zürich, Paul Usteri)
1828, "Appenzeller Zeitung", liberal (Herisau)
1828, "Schweizer Beobachter" liberal
26. November 1830, "Der Schweizerische Republikaner" (der schon von 1798 - 1803 von Paul Usteri herausgegeben wurde), liberal (Zürich, Gessner)
1. Januar 1831 Solothurner Blatt liberal
1831, "Basler Zeitung", konservativ
Juli 1831 - Dez. 1832, "Berner Zeitung", liberal
1832, "Schweizerische Kirchenzeitung", kath. konservativ
1840, "Der Freiämter", kath. konservativ
1842, "Die Stimme von der Limmat", kath. konservativ (Johann Nepomuk Schleuniger)
1845-94, "Berner Zeitung", radikal-liberal (Jakob Stämpfli)


5. Volkstage als Katalysatoren liberaler Verfasssungen
Kanton / Ort / Datum / Führende Politiker
Luzern / Surental / 1. – 15. November / Paul Ignaz Vital Troxler
Thurgau / Weinfelden / 22.10.1830 / Thomas Bornhauser
/ Weinfelden / 18.11.1830
Aargau / Wohlenschwil / 7.11.1830 / Karl Rudolf Tanner, Johann Martin Geissmann (*)
Luzern / Sursee / 21.11.1830 / Josef Leu von Ebersol, Jakob Robert Steiger
Zürich / Uster / 22.11.1830 / Heinrich Gujer, Johannes Hegetschweiler, Johann Jakob Steffan (*)
St. Gallen / Wattwil / 4.12.1830 / Ignaz Bernet (*)
/ Altstätten / 5.12.1830 / Joseph Eichmüller (*), Gallus Jakob Baumgartner
/ St. Gallenkappel / 10.12. 1830 / Lorenz A. Raymann, Johann Josef Kägi (*), Franz Josef Ricklin (*)
Solothurn / Balsthal / 22.12.1830 / Josef Munzinger, Johann Baptist Reinert
Bern / Münsingen / 10.1.1831 / Karl Schnell, Johann Schnell

6. Ausgearbeitete liberale Verfassungen:

23. Dezember 1829 / „Neu umschriebene Verfassung im Kanton Luzern (1814)“
29. Dezember 1830 / Verfassung des Kantons Solothurn
30. Januar 1831 / Verfassung des Kantons Luzern
1. März 1831 / Verfassung des Kantons St. Gallen
10. März 1831 / Verfassung des Kantons Zürich
26. April 1831 / Verfassung des Kantons Thurgau
6. Mai 1831 / Verfassung des Kantons Aargau
31. Juli 1831 / Verfassung des Kantons Bern
27. April 1832 / Verfassung des Halb-Kantons Basel-Land

Web-Site mit weiteren Verfassungen 1776 - 1847

7. Erregung der Öffentlichkeit in den Abstimmungskämpfen

Jakob Baumgartner in seiner Geschichte (Bd. I, 1853, S. 116) zum Verfassungswahlkampf 1831 in Luzern:

"Das Volk, zum ersten Mal zu dem hochwichtigen Souveränetätsakte berufen, wurde mit schriftlicher und mündlicher, geistlicher und weltlicher Rathgebung, mit Versammlungen, Reden in Kirchen und Schenken, wahren und lügenhaften Darstellungen gequält und unterhalten zugleich."
8. Innereidgenössische Frontenbildung

Am 17. März 1832 kommt es zur Unterzeichnung des "Siebnerkonkordates" durch die liberal-regenerierten Stände: Kt. Luzern, Zürich, Bern, Solothurn, St. Gallen, Aargau und Thurgau.

Die provisorische Teilung des Kantons Basel in zwei Hälften durch den Tagsatzungsbeschluss vom 14. September 1832 führte zur Gründung des Sarnerbundes am 14./15. November 1832 in Sarnen: Ob- und Nidwalden, Uri, Schwyz (ohne Ausserschwyz), Neuchatel und Basel (Wallis nahm an den Beratungen teil, trat aber nicht bei). Man beschloss an keiner Tagsatzung mehr Teilzunehmen, an der auch Abgeordnete von Basel-Land und Ausserschwyz eingeladen seien. Als es im März 1833 dazu kam, traf sich der Sarnerbund in Schwyz eine Gegentagsatzung durch, desgleichen im Juli 1833.




Karte der Verfassungsituation 1833 in der Eidgenossenschaft

Montag, 8. November 2010

Zürchs Vermächtnis an die Weltgeschichte

Zur Reformationsgeschichtsschreibung Heinrich Bullingers


Zwei Dutzend Zuhörer hatte Christian Moser anlässlich der zweiten „Bullinger-Wurst“ am Freitag vor dem Reformationssonntag im Oekumenischen Zentrum Wolfhausen (Gde. Bubikon). Vom weltbesten Kenner war Interessantes zur gründlichen Arbeitsweise und heimlichen Wirkung eines der wichtigsten Historikers der Schweiz zu erfahren.

Moser, Oberassistent am Institut für Reformationsgeschichte, gab einen kurzen Abriss von Heinrich Bullingers Leben und beschrieb dessen Machtfülle als „an Zwingli Statt“ berufener Antistes (1531 – 1575, „Vorsteher“) der Zürcher Kirche. Er war nicht nur Kirchenratspräsident, sondern auch Leiter der „Hohen Schule“, Grossmünsterpfarrer, Schulherr (Bildungsdirektor) und nach Calvins Tod (1564) „Vater der reformierten Kirche“. Moser erläuterte die Bedeutung der „Reformationsgeschichtsschreibung“ Bullingers als Beginn seines historischen Spätwerks. Nach dem Tode seiner Gattin, Anna Adlischwyler (1564), nach Abschluss des Tridentinischen Konzils und nach Abfassung des „Zweiten Helvetischen Bekenntnisses“ (1566), setzte er sich hin um das Wirken Zwinglis von 1519 bis 1532, dem ersten Jahr von Bullingers Tätigkeit, möglichst genau und möglichst „unpartheyisch“ zu erzählen. Moser zeigte die theologischen Prämissen zur Historiographie Bullingers auf: Seine Endzeiterwartung, das Studium der Apokalypse, des Buch Daniels und der Glaube, dass sich Gott in der Geschichte äussere und darum die präzise, möglichst quellennahe, objektive Schilderung der Ereignisses genüge, ohne die heilsgeschichtliche Deutung der Ereignisse mitzuliefern. So wurde er zum „modernen“ Historiker vor der Aufklärung. Zur Vollform lief der Referent auf, als er die These seiner preisgekrönten Dissertation „Von der Dignität des Ereignisses“ darlegte. Auf grosses Interess stiessen auch die Ausführungen zur Überlieferungsgeschichte des vierbändigen Werkes, das bis ins 18. Jahrhundert über 200 Mal im Zürichbiet von Hand kopiert wurde und als Quelle aller bedeutenden Historiker der Schweiz bis ins 19. Jahrhundert diente. Moser ergriff die Gelegenheit, in der „gelehrten Kirchgemeinde Bubikon“ für den 1897 gegründeten Zwingli-Verein Werbung zu machen, welcher die internationale Forschung zur Reformation begleitet. http://www.zwingliverein.ch/

Mittwoch, 6. Oktober 2010

Schweizerisches Sozialversicherungsrecht: Eigenheit und Herkunft

Ein nützliches Büchlein zu lesen "im Schnellzug nach Paris"

Mit heutiger Post erreicht die "Willensnation" ein ebenso handliches, wie auch nützliches Büchlein vom Lehrstuhl von Prof. Erwin Murer (Departement für öffentliches Recht; Lehrstuhl für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht) der Universität Freiburg im Üechtland. Es gemahnt an eine wissenschaftliche "Notration" wie sie in Italien vom Verlag Bignami oder vom Schweizer Verleger "Ulrico Hoepli" zu vielen Gegenständen herausgegeben wurde.
Das Thema des Büchleins "Schweizerisches Sozialversicherungsrecht" tönt arg trocken, aber es wird uns in den nächsten Jahrzehnten in mancher politischen Diskussion begleiten. Und Erwin Murer gelingt es in analytischer Strenge auch einem Laien die Materie nicht nur systematisch sondern auch historisch vergleichend näher zu bringen. Wo steht unser Sozialversicherungssystem im europäischen Vergleich? Wie hat es sich historisch entwickelt? Wo liegen die Fallgruben und Ansatzpunkte zu nötigen Revisionen? Schon ein erstes überfliegen des Bändchens zeigt, dass es auf alle diese Fragen in einer verständlichen, wetterfesten Sprache Antwort zu geben gewillt ist. Darum ist dieses Büchlein nicht hoch genug zu preisen. Es passt in die Lederjacke des Maturanden, wie auch in den Blaumann des Gewerkschafters und müsste in jedem Wachtlokal der Armee neben den Reglementen ebenso aufliegen, wie in jedem Nail-Studio.
Mit handschriftlicher Karte teilt uns der Verfasser mit, dass er uns auf Seite 67, Fn 161 zitiert und fügt hinzu
"weil Sie mir in Ihrem NZZ-Beitrag eine Freude bereitet hatten ...."
Geschätzter Herr Professor, es freut den Publizisten, wenn er einem Professor eine Freude bereiten durfte. Den Lesern der "Willensnation" sei hier noch der zitierte Artikel mitgeteilt. Wer das Büchlein gleich bestellen will, macht dies hier.

Sonntag, 3. Oktober 2010

Das erste Helvetisches Bekenntnis (1536)

(Confessio Helvetica prior 1536)


Die helvetische Confession stammt von Heinrich Bullinger (1504-1575), dem Nachfolger Ulrich Zwinglis in Zürich. Anscheinend hat er sie verfaßt, um sich selbst über die neue Glaubenslehre, zu der er sich bekannte, klarzuwerden. Sie gelangte an die Öffentlichkeit, als Kurfürst Friedrich III. Bullinger bat, für ihn eine Darstellung des reformierten Glaubens auszuarbeiten. Bullinger sandte ihm daraufhin das Dokument, das er für seine eigenen Zwecke verfaßt hatte, und der Kurfürst ließ es veröffentlichen. Seither hat es in den reformierten Kirchen weite Verwendung gefunden. (Quelle) Der Text ist fehlerhaft hier die gute Information.



Wir glauben und bekennen, daß die biblischen Schriften der heiligen Propheten und Apostel beider Testamente das wahre und ächte Wort Gottes sind, und daß sie in sich selbst hinreichende Beweiskraft und Ansehen haben, und der Bewährung von Menschen nicht bedürfen. Denn Gott selbst hat mit den Vätern, Propheten und Aposteln geredet und redet noch immer zu uns durch die heiligen Schriften.


Wir glauben, daß man in diesen Schriften die wahre Weisheit und Frömmigkeit suchen müsse, daneben auch die Verbesserung und Leitung der Kirche und den Prüfstein zur Annahme oder Verwerfung einer Lehre. Denn obschon niemand zu Christo kommt, er werde denn innerlich vom heiligen Geiste erleuchtet; so wissen wir, daß Gott dennoch sein Wort auch äußerlich gepredigt haben will.


Diejenige Auslegung der heiligen Schrift halten wir aber für die wahre und natürliche, welche aus der heiligen Schrift selbst hergenommen ist, aus der Art und Eigenschaft der Sprache, in welcher sie geschrieben ist, wobei man alle Umstände ermißt, und andere ähnliche oder unähnliche, doch vorzüglich deutlichere Stellen mit den dunklem vergleicht.


Daher verschmähen wir nicht die Schriftauslegung der alten Väter in der griechischen und lateinischen Kirche, insofern sie mit der Schrift übereinstimmen. Dann da, wo ihre Schriften der heiligen Schrift widersprechen, treten wir bescheiden von ihnen ab. Darum lassen wir uns in Glaubenssachen von keinem anderen Richter leiten, als Gott selbst, welcher in seinem Worte deutlich genug ausgesagt, was wahr oder falsch sei, was wir anzunehmen haben oder nicht. Wir lehren, es solle Gott allein angebetet werden ”im Geist und in der Wahrheit; und zwar einzig durch den einzigen Mittler, unsern Herrn Jesum Christum.


Anfänglich war der Mensch von Gott nach dem Bilde Gottes geschaffen, in wahrer Gerechtigkeit und Heiligkeit, gut und recht; aber durch Anstiftung der Schlange und durch eigene Schuld von seinem Zustande der Güte und der Rechtschaffenheit einmal abgewichen, fiel er der Sünde, dem Tod und mancherlei Jammer und Mühseligkeiten anheim. Wir verstehen durch die Sünde das dem Menschen angeborene Verderben oder Verschlimmerung, von unsern ersten Eltern auf uns alle fortgepflanzt oder vererbt, wodurch wir, in arge Lüste versunken, dem Guten zuwider, zu allem Bösen geneigt sind und aus uns selbst nicht Gutes zu tun, ja auch nicht zu denken vermögen; und wodurch wir, mit den Jahren, durch arge Gedanken, Worte und Taten, ganz wider das Gesetz Gottes, als schlechte Bäume schlechte Früchte bringen. Damit aber hätten wir billig verdient, von Gott gestraft, ja verworfen zu werden.


Wir lehren davon also, daß die Beschaffenheit oder der Zustand des Menschen in dreifacher Hinsicht zu betrachten sei


Erstlich, wie der Mensch vor dem Fall gewesen, freilich recht und frei, so zwar, daß er im Guten verharren, aber auch zum Bösen sich neigen könnte.


Hernach ist zu betrachten, was der Mensch nach dem Fall geworden ist. Ihm ist keineswegs der Verstand gänzlich entzogen, noch ist er seines Willens beraubt, als wäre er zu Stock und Stein geworden; aber solche Gaben wurden doch so verändert und entkräftet, daß er nun nichts mehr vermag, was er Anfangs und vor seinem Fall vermochte; denn der Verstand ist verfinstert, der Wille aus einem freien ein dienstbarer geworden. Denn er dient der Sünde nicht wider Willen oder gezwungen, sondern mit Willen.


Was die irdischen und äußeren Dinge betrifft, so hat hier selbst der gefallene Mensch nicht geringe Freiheit nach der Barmherzigkeit Gottes.


Endlich müssen wir sehen, ob und wie fern der wiedergeborene Mensch eines freien Willen sei. In den Wiedergeborenen wird der Verstand durch den heiligen Geist erleuchtet, damit er die Geheimnisse und den Willen Gottes verstehe. Und der Wille wird durch den Geist nicht nur verändert, sondern auch mit der Fähigkeit ausgerüstet, das Gute von selbst zu wollen und zu tun.


Gott hat sich von Ewigkeiten, ohne Ansehen der Menschen, frei und aus lauter Gnade diejenigen Auserwählten, die er selig machen will, in Christo ausersehen und erwählt.


Darum hat uns Gott erwählt in Christi und um Christi willen, als diejenigen, die die Auserwählten Gottes sind, welche durch den Glauben Christo eingepflanzt sind; die Verworfenen aber sind die, welche sich außerhalb Christi befinden.


Und wiewohl Gott weiß, wer die Seinigen sind, und in der Schrift gesagt wird, daß der Auserwählten wenige sind, ist doch von jedermann Gutes zu hoffen, es ist auch niemand unbesonnen unter die Verworfenen zu zählen.


Wir glauben und lehren, daß der Sohn Gottes, unser Herr Jesus Christus von Ewigkeit her vom Vater zum Heiland der Welt vorausersehen und bestimmt worden sei, und vor aller Ewigkeit, und zwar vom Vater auf eine unbeschreibliche Weise. Darum ist der Sohn nach der Gottheit dem Vater gleich und gleichen Wesens, wahrer Gott, und nicht daß er nur den göttlicher Namen habe oder trage; oder daß er an Sohnes Statt angenommen oder also begnadiget oder erhoben worden sei; sondern dem Wesen und der Natur nach ist er wahrer Gott.


Wir glauben auch und lehren, daß des ewigen Gottes ewiger Sohn der Menschensohn geworden sei aus dem Samen Abrahams und Davids, und daß er nicht aus einem Manne wie Ebion vorgibt, sondern rein aus dem heiligen Geiste empfangen, und geboren sei aus Maria der Jungfrau, welche eine reine heilige Jungfrau geblieben sei, wie dies alles mit Fleiß das Evangelium beschreibt. Die menschliche Natur Christi war nicht eine Scheinnatur, noch vom Himmel herabgebracht, wie Valentin und Marcion träumten. überdies hatte unser Herr Jesus Christus nicht eine Seele ohne menschliche Empfindung und Vernunft, noch einen Leib ohne Seele, wie Eunomius lehrte, sondern die Seele hatte ihre Vernunft, und das Fleisch hatte seine Sinne und Empfindung, durch welche Sinne er wahre Schmerzen zur Zeit seines Leidens empfand. Darum bekennen wir im einen und eben demselben, unserm Herrn Jesu Christi, zwei verschiedene Naturen, die göttliche und die menschliche und sagen, diese seien also mit einander vereiniget, daß sie weder aufgehoben noch in eine vermengt, oder vermischt worden seien, sondern daß beide Naturen, in ihren Eigenschaften unverändert und unversehrt bleibend, in einer einzigen Person vereint oder verbunden seien.


Wir glauben ferner, daß dieser unser Herr Christus in ebendemselben Fleisch aufgefahren sei über alle sichtbaren Himmel in den obersten Himmel, der die Wohnung Gottes des Vaters, welches, obschon es eine gleiche Gemeinschaft an der Herrlichkeit und Majestät anzeigt, doch auch von einem gewissen Orte verstanden wird.


Im eigentlichen Sinne ist das Evangelium diejenige fröhliche und selige Nachricht von der Erlösung durch Christus, durch den wir Versöhnung, Vergebung der Sünden und das ewige Leben haben. Darum nennt man Evangelium mit Recht auch die Geschichte, welche von den vier Evangelisten beschrieben ist.


Durch die Buße verstehen wir die Verbesserung des Gemüts im sündigen Menschen, welche durch die Predigt des Evangeliums durch den heiligen Geist erweckt und durch den Glauben angenommen wird, da dann von Stund an der sündige Mensch sein angeborenes Verderben und jede Sünde, unter Anklage des Wortes Gottes, erkennt, im Herzen bereut, dieselben nicht nur vor Gott beweint und bekennt und sich derselben schämt, sondern auch mit Unwillen verflucht und der Besserung stets nachstrebt, und von nun an sich der Unschuld und aller Tugend befleißigt. Dies ist also die rechte Buße. nämlich die aufrichtige Umkehr zu Gott und zu allem Guten, und das Wegwenden vom Teufel und von allem Bösen. Wir sagen aber ausdrücklich, daß diese Buße eine lautere Gabe und Gnade Gottes sei und nicht das Werk unserer Kräfte. Wir lehren, daß aus dem wahren lebendigen Glauben, durch den heiligen Geist, wahrhaft gute Werke erwachsen, welche von den Gläubigen nach dem Willen Gottes und nach der Richtschnur seines Wortes getan werden.


Diese soll man tun, nicht daß man dadurch das ewige Leben erlange. Denn das ewige Leben ist eine Gnade und ein Geschenk. Auch nicht um des Ansehens und Ruhms willen, was der Herr strenge verwirft, sondern zur Verherrlichung Gottes, zur Ehre unsres Berufes, aus Dankbarkeit gegen Gott, und dem Nächsten zum Heil. Wiewohl wir lehren, daß der Mensch durch den Glauben an Christum, und nicht durch irgend ein gutes Werk fromm und gerecht werde, so verachten wir doch die guten Werke nicht als wertlos, indem wir wissen, daß der Mensch keineswegs zum Nichtstun weder erschaffen noch durch den Glauben wiedergeboren ist, sondern vielmehr um ohne Aufhören Gutes und Heilsames zu wirken.


Weil Gott von Anfang an uns selig haben wollte, und daß wir zur Erkenntnis der Wahrheit kämen, so war notwendig jederzeit, und ist noch gegenwärtig, und wird auch bis ans Ende der Welt bleiben, eine Kirche, das ist, eine Anzahl von Gläubigen ausgewählt und berufen aus der Welt. Sie ist die Gesamtheit der Gläubigen oder Heiligen, nämlich derjenigen, welche den wahren Gott in Christo dem Heiland durch das Wort und durch den heiligen Geist wahrhaft erkennen und würdig anbeten, und alle ihnen von Christi angebotenen Wohltaten und Güter durch den Glauben annehmen. Diese Alle sind Bürger einer Stadt und Gottes Hausgenossen. Hierher gehört, was wir im Artikel unseres Glaubensbekenntnisses aussprechen: ich glaube an eine heilige allgemeine Kirche, eine Gemeine der Heiligen. Die Kirche teilt man in verschiedene Abteilungen der Gattungen, nicht als wäre sie wirklich unter sich zerteilt oder zerrissen, sondern wegen der Verschiedenheit ihrer Glieder. Die streitende befindet sich noch hienieden auf Erden und hat mit dem Fleische, mit der Welt und mit dem Teufel zu kämpfen. Die triumphierende frohlockt dem Herrn im Himmel. Nichts desto weniger stehen beide unter sich in Gemeinschaft und Verbindung. Die streitende Kirche hienieden hatte zu jeder Zeit viele besondere Kirchen. Diese hatte eine andere Einrichtung vor dem Gesetz zur Zeit der Patriarchen, eine andere unter Moses während dem Gesetz und eine andere seit Christo unter dem Evangelium. Doch alle haben das nämliche Heil unter dem einzigen Messias, in welchem sie alle als Glieder Eines Leibes unter ein Haupt vereint, eines Glaubens und einerlei Speise und Trankes teilhaftig sind. Ein Unterschied ist darin, daß uns ein helleres Licht scheint und eine größere Freiheit gegeben ist.


Denn wir lehren, Christus sei der Herr und bleibe der einzige gemeinschaftliche oberste Hirte bis ans Ende der Welt. Daher bedarf er keines Statthalters, denn nur wo der Herr abwesend ist, ist ein Statthalter nötig. Die wahre Einheit der Kirche beruht aber nicht in äußern Zeremonien und Gebräuchen, sondern vielmehr in der Wahrheit und Einheit des allgemeinen Glaubens; derselbe nun stützt sich auf die göttliche Schrift, davon das apostolische Glaubensbekenntnis ein kurzer Inbegriff ist. Daher lesen wir, daß bei den Alten eine große Verschiedenheit in den Gebräuchen war, auch dachte niemand, daß die Einigkeit der Kirche deshalb verletzt sein sollt.


Die Diener an der Gemeine des Neuen Testamentes heißen Apostel, Propheten, Evangelisten, Wächter, Aufseher oder Bischöfe, Priester, Hirten und Lehrer. Uns aber genügen die Einrichtungen der Apostel für die Lehre und Leitung der Kirche.


Es ist aber den Dienern allen die nämliche Gewalt erteilt. Denn wenigstens im Anfang besorgten die Bischöfe oder Ältesten die Gemeinen gemeinschaftlich, eingedenk der Worte des Herrn: ”Wer unter euch der erste sein will, der sei euer Diener.”


Die Hauptverrichtungen der Diener sind die Lehre oder Predigt des Evangeliums, und die gehörige Verwaltung der heiligen Sakramente, die Sorge für das Seelenheil und die Aufrechterhaltung der Ordnung. Damit aber die Diener alles dieses besser und leichter zu tun vermögen, so müssen sie vor allem aus Gott fürchten, im Gebete verharren, immerfort die heilige Schrift lesen, überall und allezeit wachen, und mit einem frommen und heiligen Wandel jedermann vorleuchten. Und weil in der Kirche Zucht und Strafe sein muß, so sollten sich die Diener dieser Kirchenzucht bedienen und immer die Vorschrift des heiligen Apostels erwägen, ”daß alles ohne Herrschsucht und Entzweiung ehrbar, anständig und zur Erbauung geschehe und nicht zur Zerstörung”.


Die Sakramente des alten Volkes waren die Beschneidung und das Osterlamm. Die Sakramente des neuen Volkes sind die Taufe und das Abendmahl des Herrn.


Alle Obrigkeit ist von Gott selbst zur Ruhe und zum Frieden des menschlichen Geschlechtes geordnet. Ist sie der Kirche feind, so kann sie unsäglich viel hindern und stören; ist sie aber ein Freund, dann kann sie ihr sehr viel nützen und helfen.


Ihre Hauptpflicht ist, öffentliche Ruhe und Friede zu erhalten, die Wahrheit und den Glauben zu fördern; mit guten, dem Worte Gottes entsprechenden Gesetzen das ihr von Gott anvertraute Volk regieren; Übeltäter, Aufrührer, Räuber, Mörder und Lästerer strafen und in Schranken halten die unverbesserlichen Ketzer, wenn sie wirklich Ketzer sind.


Allen Untertanen ist geboten, die Obrigkeit als Gottes Dienerin zu ehren und allen ihren gerechten und billigen Befehlen zu gehorchen, und selbst Blut und Leben hinzugeben für das allgemeine Wohl. Wir verwerfen daher alle Verächter der Obrigkeit, die Rebellen, und Feinde des Staats und endlich alle die, welche offenbar oder listig sich den schuldigen Pflichten entziehen.


Aus: http://www.theology.de/ (2006)

Samstag, 18. September 2010

Der Bettag, die Intellektuellen und das Prophetenamt

Basel-Stadt dankt "den Religionsgemeinschaften"

Giorgio Girardet

Seit das Stimmvolk den Anhängern des Propheten Mohammeds in der Eidgenossenschaft verboten hat, weitere Moscheen mit Minaretten zu schmücken, hat sich ein tiefer Graben geöffnet. Auf der einen Seite die Intellektuellen: Professoren, Politiker, Schriftsteller, Kulturschaffende, die sich im "Club Hélvetique" den Kopf darüber zerbrechen, wie sie dieser Sünde an der Vernunft wieder abhelfen könnten. Auf der anderen Seite die in der Minarettfrage siegreiche Blocher-Partei, die im Schützenhaus Albisgütli in Zürich alljährlich einen Gastredner zum Rededuell lädt.

Tiefer noch war in den 1830er-Jahren der Graben zwischen Konservativen und Liberalen, als Bürger mit der Büchse in der Hand Ratsherren wegputschten und Stand um Stand im metternichschen Staatenbund von 1815 zu liberaler Verfassung, Religions- und Pressefreiheit fand. Doch nur in Basel kam es zum Bruch: 1832 - just in jenem September, da der erste "Eidgenössische Dank-, Buss-, und Bettag" begangen wurde - blieb der Tagsatzung nichts anders übrig, als die Spaltung des Standes Basel in zwei Halbkantone zu sanktionieren. Die Liberalen Landleute wollten sich nicht länger von der patrizischen Pfaffheit die Leviten lesen lassen.

Kulturkanton. Der Bettag kam für das protestantische Basel zu spät. Seine Einführung erfolgte auf Antrag des Aargaus, jenes 1803 aus reformierten, katholischen und paritätischen Landstrichen zusammengeschusterten Gebildes, das nur durch republikanischen Gemeinsinn zu einen war. "Kulturkanton" wurde er aufgrund der geistigen Ausstrahlung seiner damaligen Staatsmänner genannt. Mit dem Bettagsmandat bemächtigten sich die Liberalen des Mediums der Konservativen: des sonntäglichen Pfaffenworts.
Indem in der ganzen Eidgenossenschaft am gleichen Sonntag gebetet wurd, entstand ein mächtiger Erinngerungsort, der Konservative und Liberalen wider den säkularen Zeitgeist an die Busstraditionen des Volkes Israel knüpfte. Der Gemeindepfarrer, ob nun geweihter Priester oder protestantischer "Prophet", wurde zum Medium einer theologischen Gardinenpredigt der Obrigkeit, die jene Werthaltungen und jenen Gemeinsinn stärkt, von denen der moderne Staat lebt, ohne sie selber herstellen zu können.

Föderalismus. So spiegeln seit 1832 Gebetsformeln, Bettagsmandate und Hirtenbriefe die konfessionelle Verfassung unseres föderalen Staatskunstwerks wider. Von 1862 bis 1872 schrieb der radikale Atheist Gottfried Keller die Bettagsmandate des Standes Zürich, und Jeremias Gotthelf musste als konservativer Pfarrer in Lützelflüh ab 1832 die Bettagsmandate seiner literarisch bekämpften liberalen Obrigkeit verlesen. 1886 beschlossen die Bischöfe, für die durch den 1848 siegreichen Freisinn gedemütigte katholische Schweiz einen Hirtenbrief mit einheitlicherFestordnung einzuführen. Dieses Jahr erläutert er am Exempel der Heiligen Mutter Theresa, die in Bosnien unter dem Ruf des Muezzins geboren wurde und durch die Pflege der Hindus in Indien ihre katholische Heiligkeit erwarb, wie Katholizismus im multireligiösen Umfeld gelingen kann. Und im konfessionell geteilten Kanton Glarus schreibt Landammann Dr. Marti zusammen mit Schreiber, Sekretär und Geistlichkeit ein gehaltvolles Bettagsmandat zum Thema "Verantwortung" für die Front des Amtsblattes.
So entstand über gemeinsame "spoken words" gemeiner Sinn - Gemeinsinn. Ein analoger Prozess ist auch im liberal-katholischen Luzern zu erhoffen, wo schon das zweite Jahr die Regierung vereint mit den drei öffentlich anerkannten christlichen Konfessionen und mit der islamischen Gemeinde Luzern einen gemeinsamen Bettagsaufruf formuliert.

Prophetenamt. Die Regierung Basel-Stadts dankt dieses Jahr "den Religionsgemeinschaften". Nicht nur für karitative Freiwilligenarbeit, sondern auch für die Kritik, welche sie an der Regierungstätigkeit üben sollen. Dieser Auftrag zum Wächteramt im Staat wurde von den Reformatoren ausdrücklich der Landeskirche zugewiesen und als Prophetenamt bezeichnet. Im Basler Münster wird am Bettag der Zürcher Grossmünsterpfarrer Christoph Sigrist die auf die Bergpredigt folgenden Worte zu den "falschen Propheten" (Mtth. 7, 15ff.) auslegen. Gerade jene "Kulturschaffenden", die sich in jüngster Zeit vor dem Gegenwind aus dem Albisgüetli unter die Rockschösse des Präsidenten der Eidgenössischen Antirassismus-Kommission flüchten, hätten Gelegenheit, den Worten eines ordinierten "Kollegen" die Ehre zu erweisen.
Denn: trauten nicht schon 1832 die liberalen "Pfaffenfresser" des Kulturkantons der Pfaffenstimme mehr als ihrem in der Pressefreiheit gedrucktem Vernunftlärm?

Erschienen in der "Basler Zeitung" vom 18. September 2010. Sie wollen solche Texte (die online nicht erhältlich sind) in Zukunft in der Print-Premiere geniessen? Abonnieren Sie hier.

Freitag, 17. September 2010

Bettagsmandate 2010


Karte der konfessionellen Verhältnisse in der Eidgenossenschaft 2000 (Quelle)



1. Bettagsgebet der Arbeitsgemeinschaft der christlichen Kirchen der Schweiz (AGCK)

Ab 1886 erliessen die Bischöfe einen Hirtenbrief und eine Festordnung für die katholische Schweiz, ab dem 2. vatikan. Konzil (1962 - 65) wurde der Eidg. Bettag zum ökumenischen Feiertag. (Quellen: hls)
Bis in die 60er Jahre waren die Diözesanbischöfe abwechslungsweise die Autoren, in den 70er und 80er Jahren wurde er vermehrt von einer Fachperson verfasst. Die Bischöfe gaben nur noch ihr nihil obstat dazu. (Luzzato, Franco. Öffentlichkeitsdefizit der Katholischen Kirche: Organisationskommunikation und Kommunikationsstruktur der katholischen Kirche Schweiz - Bedingungen für ein Ende der Stagnationskrise. Diss. Freiburg, 2002, S. 136, FN 401)

3. Bettagsmandate der Regierungen der eidgenössischen Stände oder deren Landeskirchen.

3.1 Zürich (1351, 1525 reformiert)
Regierung erlässt seit 1873 keine Bettagsmandate mehr
Wort des Kirchenrates der reformierten Landeskirche Zürich zum Bettag

3.2 Bern (1353, 1528 reformiert)

3.3 Luzern (1332, katholisch)
Regierung erlässt seit 2009 zusammen mit der katholischen, christkatholischen und reformierten Landeskirchen und der "Islamischen Gemeinde Luzern" einen Bettagsaufruf.

3.4 Uri (1291, katholisch) der Regierung, Hirtenbrief

3.5 Schwyz (1291, katholisch)
Kein Mandat der Regierung, Hirtenbrief

3.6 Unterwalden (1291)
3.6.1 Nidwalden (katholisch)

3.7 Zug (1353, katholisch)
Evangelisch-Reformierte Kirche Zug kein Bettagstext im Netz

3.8 Glarus (1352, konfessionell gemischt)
Bettagsmandat des Landammanns im Amtsblatt.

3.9 Fribourg (1481, katholisch)

3.10 Solothurn (1481, katholisch, bis auf Bucheggberg)
Evangelisch-Reformierte zu Bern (kirche Jura-Bern-Solothurn)
Katholiken Hirtenbrief. Bettagskollekte (eingeführt 1776, wurde 2010 abgeschafft) Betrachtungen eines Gemeindepräsidenten dazu.

3.11 Schaffhausen (1501, reformiert)

3.12 Basel (1501, reformiert)
3.12.2 Basel-Land

3.13 Appenzell (1513)
3.13.1 Appenzell Innerrhoden (katholisch)
3.13.2 Appenzell Aussderrhoden (reformiert)
Weder Regierung, noch Kirche scheinen Bettagsbotschaft zu erlassen.

3.14 St.Gallen (1803, konfessionell gemischt)

3.15 Aargau (1803, konfessionell gemischt)
Regierung und Kantonalkirchen der drei christlichen Konfessionen (Reformierte, Katholiken, Christkatholiken) geben im Wechsel ein Bettagsmandat heraus. Das Bettagsmandat von 2010 verantworten die Kirchen.
3.16 Graubünden (1803, konfessionell gemischt)
Bettagsmandat der Regierung

3.17 Tessin (1803, katholisch)

3.18 Thurgau (1803)
Evangelisch-Reformierte Kirche des Kantons Thurgau, Bettagsansprache des Kirchenrates (zu verlesen am 12. oder 19. September im Gottesdienst)

3.19 Waadt (1803)


3.20 Wallis (1815)


3.21 Neuenburg (1815)


3.22 Genf (1815)


3.23 Jura (1979)



4. Bettagsmandate anderer christlicher Bekenntnisse
4.1. Bettagsaufruf der Schweizerischen Evangelischen Allianz (SEA)

5. Bettagsbotschaften anderer Religionen


6. Bettagsbotschaften der Areligiösen

Mittwoch, 8. September 2010

Mut zur Lächerlichkeit

Gibt es eine richtige Partei? Hier denkt einer darüber nach, warum er sich ausgerechnet für die Evangelische Volkspartei entschieden hat.

Ich bin einer Partei beigetreten mit 43.

Unsereins vom Jahrgang 1965 fiel das sich vollendende Schlaraffenland der 68er in den Schoss, diese unbedingte Zuversicht in den guten, spontanen und kreativen Menschen. Aber wir erbten die apokalyptischen Erwartungen des Club of Rome, die sich auf das dräuende "1984" hin in autorfreien Sonntagen, im drohenden Atomstaat Robert Jungks, dem Waldsterben und Tschernobyl allmählich menetekelhaft materialisierten. So meinte ich lange ein "Linker" oder ein "Grüner" sein zu müssen. Aber nein: Ich könnt mich nicht auf Dauer bei gewissen Genossinnen einreihen, die unter Absingen der Internationalen der Ausssicht auf ein Verwaltungspöstchen ihre ersten Föten opfern. Leider ist auch mein Leistungsausweis zu dürftig, um beim kravattierten Schaulaufen der FDP-Bierdeckel-Ideen mitzumachen, der Partei, die unseren Staat, den sie ersonnen und aufgebaut hat, nur noch als durch Wählermandate getarntes Geflecht von Verwaltungsratspfründen verwaltet.

Und endlich komme ich aus dem falschen Milieu, um mich organisch der CVP anzuschliessen. Die Unverfrorenheit, mit welcher der Walliser Condottiere Darbellay den ausstehenden Sold der Grossbanken für die Abstimmungsleistungen seiner Beichtkinder reklamierte, erinnert mich fatal an den verkrachten Sozialismus eines Bettino Craxi. Bei den Grünen überwiegen - bei einem grossen Respekt vor Einzelfiguren und dem Grundanliegen - Schwarmgeister und von der "Ästhetik des Widerstandes" träumende Utopisten. Und für die SVP endlich, das Geschöpf des "Unternehmers in Chemie und Volkszorn" (Adolf Muschg, 1997), müsste ich mich als Opportunist auf den Karren des Siegers schwingen: nimmer.

Und deshalb die EVP? Nicht nur. Im Versuch, schreibend Geld zu verdienen, hatte ich bald "Kolumnen", war angewiesen auf "Meinung", die sich auch "kreativ" und "spontan" einstellte - aber nicht immer dem entsprach, was der helvetische Rudeljournalimus wünscht. Und da vieles von dem, was ich sagen will, "unsäglich" erscheint und sich offenbar nur noch als Satire sagen lässt, endete ich beim Nebelspalter. Satire - Tucholsky sagte es - "darf alles" und sei ein Produkt von "Moralisten" und "gekränkten Idealisten". Aber Himmel? Wo sollte ich das Mass der Gerechtigkeit für meinen beissenden Spott finden, wenn nicht in der Gottesfurcht?
Darum einer Partei beitreten? Der Partei, die mit Pfarrer Sieber warb? Vielleicht eher der Partei Ruedi Aeschbachers (NR, ZH), der als Stadtrat die Zwinglistadt - die "Grünen" steckten noch in den Kinderschuhen - zum verkehrsberuhigten Weltwunder machte, der vor laufenden Kameras mit heiterer Gelassenheit Christoph Blocher die Qualifikationen zum Bundesratsamt weglachte, wo andere in schäumendem Parteigeist die Contenance verloren. Es ist der ruhige Mut zum Unzeitgemässen, zur Lächerlichkeit, der mir bei der EVP imponiert.
Nur darum zur EVP? Nein, ich geb's zu, es ist auch: die Macht. Oft Zünglein an der Waage, sitzt die EVP im geometrischen Gleichgewichtspunkt des Meinungsspektrums des Parlaments in der Position des allseits respektierten Schiedsrichters. Und aus dieser Position kauft man ihr auch grossartige Dummheiten ab.
Ausgerechnet mein neuer Parteipräsident, Heiner Studer (NR, AG, 2007 abgewählt) hat die dümmste Erkenntnis der eidgenössischen Räte 2003 durch eine Motion initiert: die Abschaffung der Gewissensprüfung für Wehrdienstverweigerer. Am 1. April 2009, im Calvin-Jubeljahr, detonierte diese tempierte Handgranate, die vertrauensselig ob des ach so frommen Absenders ungeprüft durch die beiden Kammern der eidgenössischen Räte gereicht wurde. Sie ist geeignet, die alte Milizarmee vollends zum gefährlichen Sammelbecken patriotischer Zivilversager zu machen.
Der Typus des skrupelbeladenen Milizoffiziers (wie Adolf Muschg), der seine Verantwortung ernst nimmt, wird aussterben, Zivilversager und Uniformnarzissten werden weiter "frivole Unglücksfälle" mit Untergebenen organisieren. Die Räte sollen sich an ihren Amtseid erinnern und ihrem Schildbürgerstreich, den sie einer SP-Frau, einem Kommunisten oder einem Grünen nie durchgelassen hätten, Remedur schaffen. Als Publizist bleibe ich nur glaubwürdig, wenn ich meine Partei nicht von Kritik ausnehme, auch meinen abgewählten Präsidenten nicht.
GIORGIO GIRARDET

Erschienen in der Schweizer Ausgabe der "Zeit" vom 22. Dezember 2009

Sonntag, 29. August 2010

Bö: Urgestein der "geistigen Landesverteidigung"


Vorwort, das C.A.Loosli der Originalausgabe von "So simmer" (1953), voranstellte:

Lachend die Sitten zu geisseln, wird gelegentlich jedem einigermassen beobachtungsfähigen, humorbegabten Menschen gelingen. Zwar sind diese, namentlich bei uns nicht eben allzudicht gesät, aber immerhin - es gibt welche!
Dagegen vor keiner Erscheinung weder des häuslichen, noch des gesellschaftlichen, noch des wirtschaftlichen und politischen Lebens zurückweichen, sie alle satirischen Geistes erfassen, ihre Gebrechen und Lächerlichkeiten in Wort und Bild jahrzehntelang, Woche um Woche, schonungslos treffend, dabei nie verletzend, sondern so drastisch überzeugend darzustellen, dass die Verulkten selber hell auflachen, ohne zu grollen, ja, sich getroffen fühlend, gelegentlich in sich kehren, das ist mehr, besser, das ist geradezu genial!

Darin nun ist Bö unser unerreichter, nie übertroffener, bewundernswerter Meister!
Er hat sich einen unverkennbar eigenpersönlichen, jedermann unmittelbar verständlichen Stil errungen. In seinen fröhlichen Zeichnungen, die stets mit den denkbar einfachsten Mitteln gerade das Wesentliche und nur das Wesentliche zur Darstellung zu bringen; in seinen Begleittexten, die ebenso eindeutig als eingenwüchsig dermassen eindringlich wirken, dass sich viele darunter bereichts dem Sprichwörtergut unseres Volkes einverleibt haben! Ganz abgesehen davon, dass sich Bö eine ganz eigenartige phonetisch treue Sprache schuf, die an sich belustigt und die möglicherweise dereinst berufen sein wird, den immer noch wogenden Streit um die sogenannte Rechtschreibung unserer Mundarten auszutragen.
Bö ist Künstler und Poet zugleich, reich begabt mit sich stets verjüngender üppiger Phantasie, die einem reichen Gemüt, einer nie versagenden Menschlichkeit entspringt. Er ist erdverwachsen, mit ganzer Seele volksverbunden, daher immerdar lebensnah! Er freut sich und er leidet mit der breiten, namenlosen Masse und bringt


Der legendäre Dr.h.c. Carl Böckli (1889 - 1970) prägte in der entscheidenden Zeit (1927 - 1966) die heute "älteste Satirezeitschrift der Welt" den schweizerischen "Nebelspalter". Darum wurde er auch am 5. Juni 2004 vom damaligen Bundesrat Christoph Blocher bei der Eröffnung des Museums Full-Reuenthal zitiert.
Einzelne seiner Bücher sind noch beim "Nebelspalter" im online-shop erhältlich. Unvergessen ist er auch im Appenzellerland.
Die Historische Museum der Gemeinde Heiden wird ab dem 4. Dezember 2010 eine Sonderausstellung zu Carl Böckli zeigen.