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Samstag, 18. September 2010

Der Bettag, die Intellektuellen und das Prophetenamt

Basel-Stadt dankt "den Religionsgemeinschaften"

Giorgio Girardet

Seit das Stimmvolk den Anhängern des Propheten Mohammeds in der Eidgenossenschaft verboten hat, weitere Moscheen mit Minaretten zu schmücken, hat sich ein tiefer Graben geöffnet. Auf der einen Seite die Intellektuellen: Professoren, Politiker, Schriftsteller, Kulturschaffende, die sich im "Club Hélvetique" den Kopf darüber zerbrechen, wie sie dieser Sünde an der Vernunft wieder abhelfen könnten. Auf der anderen Seite die in der Minarettfrage siegreiche Blocher-Partei, die im Schützenhaus Albisgütli in Zürich alljährlich einen Gastredner zum Rededuell lädt.

Tiefer noch war in den 1830er-Jahren der Graben zwischen Konservativen und Liberalen, als Bürger mit der Büchse in der Hand Ratsherren wegputschten und Stand um Stand im metternichschen Staatenbund von 1815 zu liberaler Verfassung, Religions- und Pressefreiheit fand. Doch nur in Basel kam es zum Bruch: 1832 - just in jenem September, da der erste "Eidgenössische Dank-, Buss-, und Bettag" begangen wurde - blieb der Tagsatzung nichts anders übrig, als die Spaltung des Standes Basel in zwei Halbkantone zu sanktionieren. Die Liberalen Landleute wollten sich nicht länger von der patrizischen Pfaffheit die Leviten lesen lassen.

Kulturkanton. Der Bettag kam für das protestantische Basel zu spät. Seine Einführung erfolgte auf Antrag des Aargaus, jenes 1803 aus reformierten, katholischen und paritätischen Landstrichen zusammengeschusterten Gebildes, das nur durch republikanischen Gemeinsinn zu einen war. "Kulturkanton" wurde er aufgrund der geistigen Ausstrahlung seiner damaligen Staatsmänner genannt. Mit dem Bettagsmandat bemächtigten sich die Liberalen des Mediums der Konservativen: des sonntäglichen Pfaffenworts.
Indem in der ganzen Eidgenossenschaft am gleichen Sonntag gebetet wurd, entstand ein mächtiger Erinngerungsort, der Konservative und Liberalen wider den säkularen Zeitgeist an die Busstraditionen des Volkes Israel knüpfte. Der Gemeindepfarrer, ob nun geweihter Priester oder protestantischer "Prophet", wurde zum Medium einer theologischen Gardinenpredigt der Obrigkeit, die jene Werthaltungen und jenen Gemeinsinn stärkt, von denen der moderne Staat lebt, ohne sie selber herstellen zu können.

Föderalismus. So spiegeln seit 1832 Gebetsformeln, Bettagsmandate und Hirtenbriefe die konfessionelle Verfassung unseres föderalen Staatskunstwerks wider. Von 1862 bis 1872 schrieb der radikale Atheist Gottfried Keller die Bettagsmandate des Standes Zürich, und Jeremias Gotthelf musste als konservativer Pfarrer in Lützelflüh ab 1832 die Bettagsmandate seiner literarisch bekämpften liberalen Obrigkeit verlesen. 1886 beschlossen die Bischöfe, für die durch den 1848 siegreichen Freisinn gedemütigte katholische Schweiz einen Hirtenbrief mit einheitlicherFestordnung einzuführen. Dieses Jahr erläutert er am Exempel der Heiligen Mutter Theresa, die in Bosnien unter dem Ruf des Muezzins geboren wurde und durch die Pflege der Hindus in Indien ihre katholische Heiligkeit erwarb, wie Katholizismus im multireligiösen Umfeld gelingen kann. Und im konfessionell geteilten Kanton Glarus schreibt Landammann Dr. Marti zusammen mit Schreiber, Sekretär und Geistlichkeit ein gehaltvolles Bettagsmandat zum Thema "Verantwortung" für die Front des Amtsblattes.
So entstand über gemeinsame "spoken words" gemeiner Sinn - Gemeinsinn. Ein analoger Prozess ist auch im liberal-katholischen Luzern zu erhoffen, wo schon das zweite Jahr die Regierung vereint mit den drei öffentlich anerkannten christlichen Konfessionen und mit der islamischen Gemeinde Luzern einen gemeinsamen Bettagsaufruf formuliert.

Prophetenamt. Die Regierung Basel-Stadts dankt dieses Jahr "den Religionsgemeinschaften". Nicht nur für karitative Freiwilligenarbeit, sondern auch für die Kritik, welche sie an der Regierungstätigkeit üben sollen. Dieser Auftrag zum Wächteramt im Staat wurde von den Reformatoren ausdrücklich der Landeskirche zugewiesen und als Prophetenamt bezeichnet. Im Basler Münster wird am Bettag der Zürcher Grossmünsterpfarrer Christoph Sigrist die auf die Bergpredigt folgenden Worte zu den "falschen Propheten" (Mtth. 7, 15ff.) auslegen. Gerade jene "Kulturschaffenden", die sich in jüngster Zeit vor dem Gegenwind aus dem Albisgüetli unter die Rockschösse des Präsidenten der Eidgenössischen Antirassismus-Kommission flüchten, hätten Gelegenheit, den Worten eines ordinierten "Kollegen" die Ehre zu erweisen.
Denn: trauten nicht schon 1832 die liberalen "Pfaffenfresser" des Kulturkantons der Pfaffenstimme mehr als ihrem in der Pressefreiheit gedrucktem Vernunftlärm?

Erschienen in der "Basler Zeitung" vom 18. September 2010. Sie wollen solche Texte (die online nicht erhältlich sind) in Zukunft in der Print-Premiere geniessen? Abonnieren Sie hier.

Donnerstag, 10. September 2009

Bettagsmandat 1862 (abgelehnt) von Gottfried Keller


Gottfried Keller, seit 1861 Staatsschreiber des Kantons Zürich, verfasste als Atheist - ein vom der Kantonsregierung abgelehntes - Bettagsmandat für das Jahr 1862. Damals war die Emanzipation der Juden aktuell.

"Mitbürger! Wir heißen auch heute die Pflicht willkommen, welche uns auferlegt, beim Herannahen des eidgenössischen Bettages ein getreuliches Wort an Euch zu richten. Als die Eidgenossen diesen Tag einsetzten, taten sie es wohl nicht in der Meinung, einen Gott anzurufen, der sie vor andern Völkern begünstigen und in Recht und Unrecht, in Weisheit und Torheit beschützen solle; und wenn sie auch, wo er es dennoch getan, in erkenntnisreicher Demut für die gewaltete Gnade dankten, so machten sie um so mehr diesen Tag zu ihrem Gewissenstag, an welchem sie das Einzelne und Vergängliche dem Unendlichen und ihr Gewissen, das in allen weltlichen Verhandlungen so oft durch Rücksichten des nächsten Bedürfnisses, der scheinbaren Zweckmäßigkeit, der Parteiklugheit befangen und getäuscht wird, dem Ewigen und Unbestechlichen gegenüberstellen wollten.
Mitbürger! Wenn in ernster Feierstunde sich jeder von Euch fragen wird: Welches ist mein innerer und sittlicher Wert als einzelner Mann, welches ist der Wert der Familie, welcher ich vorstehe? so stellt er sich diese Fragen, zum Unterschied von den übrigen Festtagen unserer Kirche, vorzugsweise mit Beziehung auf das Vaterland und fragt sich: Habe ich mich und mein Haus so geführt, daß ich imstande bin, dem Ganzen zum Nutzen und zur bescheidenen Zierde zu gereichen, und zwar nicht in den Augen der unwissenden Welt, sondern in den Augen des höchsten Richters? Und wenn sodann alle zusammen sich fragen. Wie stehen wir heute da als Volk vor den Völkern und wie haben wir das Gut verwaltet, das uns gegeben wurde? so dürfen wir nicht mit eitlem Selbstruhm vor den Herrn aller Völker treten, der alles Unzureichende durchschaut und das Glück von ehrlicher Mühewaltung, das Wesen vom Schein zu unterscheiden versteht.
Zwar ist unserm Volke neulich Ehre geworden bei edlen und großen Völkern, welche das zu erringen trachten, was wir besitzen, und unsere Absendlinge als Beispiele und Lehrer in den Hantierungen nationalen Lebens gepriesen haben, und erleuchtete Staatsgelehrte weisen schon allerwärts auf unsere Einrichtungen und Gebräuche als auf ein Vorbild hin. Aber wenn auch, wie einer unserer Redner am frohen Volksfeste es aussprach, der große Baumeister der Geschichte in unserem Bundesstaate nicht sowohl ein vollgültiges Muster als einen Versuch im kleinen, gleichsam ein kleines Baumodell aufgestellt hat, so kann derselbe Meister das Modell wieder zerschlagen, sobald es ihm nicht mehr gefällt, sobald es seinem großen Plane nicht entspricht.
Und es würde ihm nicht mehr entsprechen von der Stunde an, da wir nicht mehr mit männlichem Ernste vorwärts streben, unerprobte Entschlüsse schon für Taten halten und für jede mühelose Kraftäußerung in Worten uns mit einem Freudenfeste belohnen wollten...
Was unsere kantonale Gesetzgebung betrifft, so dürfte es hier der Ort sein, eines kurzen aber vielleicht folgennahen Gesetzes zu erwähnen, welches seit dem letzten Bettage geschaffen wurde. Der von Euch erwählte Große Rat, liebe Mitbürger, hat mit einigen wenigen Paragraphen das seit Jahrtausenden geächtete Volk der Juden für unsern Kanton seiner alten Schranken entbunden, und wir haben keine Stimmen vernommen, die sich aus Eurer Mitte dagegen erhoben hätten. Ihr habt Euch dadurch selbst geehrt, und Ihr dürft mit diesem Gesetze, das ebensosehr von der Menschenliebe wie aus Gründen der äußern Politik endlich geboten war, am kommenden Bettage getrost vor den Gott der Liebe und der Versöhnung treten. An Euch wird es sodann sein, das geschriebene Gesetz zu einer fruchtbringenden lebendigen Wahrheit zu machen, indem Ihr den Entfremdeten und Verfolgten auch im gesellschaftlichen Verkehr freundlich entgegengehet und ihrem guten Willen, wo sie solchen zeigen, behilflich seid, ein neues bürgerliches Leben zu beginnen. Was der verjährten Verfolgung und Verachtung nicht gelang, wird der Liebe gelingen; die Starrheit dieses Volkes in Sitten und Anschauungen wird sich lösen, seine Schwächen werden sich in nützliche Fähigkeiten, seine mannigfaltigen Begabungen in Tugenden verwandeln, und Ihr werdet eines Tages das Land bereichert haben, anstatt es zu schädigen, wie blinder Verfolgungsgeist es wähnt...
Möge am 21. Herbstmonat unsere Landeskirche in ihren einfachen Räumen ein einfach frornmes, hell gesinntes Volk vereinen! Möge aber auch der nicht kirchlich gesinnte Bürger im Gebrauche seiner Gewissensfreiheit nicht in unruhiger Zerstreuung diesen Tag durchleben, sondern mit stiller Sammlung dem Vaterlande seine Achtung beweisen."


Aus Gottfried Kellers "Bettagsmandaten" 1862 - 1872
(nach der Ausgabe von R.Faesi; Zürich 1951)

Der Text der übrigen Bettagsmandate Gottfried Kellers kann hier als Text-Dokument eingesehen werden.

Adolf Muschg wurde 2009 von der Schweiz-Ausgabe der "Zeit" aufgefordert ein eigenes Bettagsmandat zu verfassen. In seinem Text "Selbstachtung 2009" denkt der Keller-Biograph über die Gründe der Ablehnung dieses Bettagsmandates nach und analysiert die "geistige Situation" der Schweiz. Die Kontroverse, die der Text in den Schweizer Medien auslöste, ist hier dokumentiert.